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Autor

Anna von Garmissen

verfasst am

31.01.2010

Schlagworte

DJV, Gedrucktes, Politik, Wirtschaft

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Gemeinsame Vergütungsregeln

Mehr Geld für freie Zeitungsjournalisten

Nachdem als letzte der beteiligten Parteien auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zugestimmt hat, können die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Wortjournalisten bei Tageszeitungen am 1. Februar in Kraft treten.

Vorausgegangen waren sechs Jahre dauernde Verhandlungen zwischen Deutschem Journalisten-Verband (DJV), Deutscher Journalisten-Union in ver.di (dju) und BDZV. Das nun erreichte Ergebnis soll freien Journalisten bessere Verdienstmöglichkeiten verschaffen, indem es feste Spannen für Mindesthonorare vorgibt und zugleich Buy-Out-Verträge verhindert.

Nach Auskunft des DJV liegen die Honorare für die meisten freien Tageszeitungsjournalisten bislang deutlich unter den nun vereinbarten Mindestsätzen. Zudem legen die Vergütungsregeln fest, dass mit dem Honorar neben der einmaligen Veröffentlichung in der Zeitung lediglich die aktuelle Nutzung in der Online-Ausgabe und eine interne Archivierung abgegolten sind. Bei jeder weiteren Verwertung, ob gedruckt oder im Netz, wird neues Honorar fällig. Kritik aus den Reihen des Vereins Freischreiber, die ausgehandelten Ergebnisse seien unzureichend, trat der DJV entgegen. Es handele sich um einen Kompromiss, sagte DJV-Freien-Referent Michael Hirschler dem journalist. Tatsache sei aber, dass die Honorare nun bei einigen Zeitungen um 300 Prozent steigen würden.

Mehr Informationen erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe des journalists. Eine FAQ-Liste mit 40 Fragen und Antworten hält der DJV hier für Sie bereit. Zu den Vergütungsregeln im Wortlaut geht es hier entlang.

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