
Bild: Jan Zappner
Die freien Journalisten Arndt Ginzel (l.) und Thomas Datt wurden zu jeweils 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Prozess geht weiter.
Dresdner Journalistenprozess
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Nach der Verurteilung der beiden Leipziger Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel, die zum sogenannten Sachsensumpf recherchiert hatten, legt auch die Staatsanwaltschaft Dresden Rechtsmittel ein. "Wir gehen in allen Punkten in Berufung", sagte Sprecher Lorenz Haase am Donnerstag dem journalist. Zuvor hatten auch Datt und Ginzel Rechtsmittel angekündigt.
Das Amtsgericht Dresden hatte die beiden Journalisten am Freitag wegen übler Nachrede zu jeweils 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6.000 Euro wegen Verleumdung verlangt. Die Nebenklage forderte sogar eine Haftstrafe.
Datt und Ginzel hatten 2007 und 2008 zur Korruptionsaffäre in Sachsen recherchiert. Ihre Arbeit wurde Grundlage für einen Artikel im Spiegel, in dem hochrangigen sächsischen Juristen vorgeworfen wurde, Anfang der 90er Jahre Kunden in einem Leipziger Minderjährigen-Bordell gewesen zu sein, und sich dadurch erpressbar gemacht zu haben. Nach der Veröffentlichung ermittelte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen die Juristen, sah den Verdacht aber nicht bestätigt und stellte das Verfahren ein. Diese Entscheidung hinterfragten die beiden Autoren in einem zweiten Text für Zeit Online.
Die beanstandeten Passagen beider Artikel werden nun in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden noch einmal neu bewertet werden. Zahlreiche Medienverbände hatten Unverständnis über das Verfahren am Dresdner Amtsgericht und das Urteil geäußert. Auf Kritik stieß unter anderem, dass ausgerechnet jene Staatsanwaltschaft die Anklage führt, deren Arbeit die Autoren in ihrem Zeit-Online-Text hinterfragt hatten. Presserechtlich war gegen die Veröffentlichungen nie vorgegangen worden.
Wie es weiter geht, lesen Sie in der September-Ausgabe des journalist.
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