
Bild: dapd/Sascha Schuermann
Der WAZ-Verlag: Wer sich wehrt, der fliegt.
WAZ-Mediengruppe
Die Rundmail
Eine Rundmail an die Autoren des Reise Journals stellte klar: Ohne zusätzliches Honorar können die Beiträge innerhalb der WAZ-Gruppe weiter verwertet werden. Die Mail zeigt, dass eine vor Gericht abgegebene Erklärung im Verlag nichts gilt.
Sparen auf Kosten der Freien. In vielen Verlagen ist das Normalität. So auch bei der WAZ-Mediengruppe. Hier erscheint unter anderem das Reise Journal, das der Verlag regelmäßig den nordrhein-westfälischen Stammtiteln Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung, Westfälische Rundschau und Westfalenpost sowie dem Iserlohner Kreisanzeiger beilegt.
Ende November schickte Redaktionsleiter Christian Leetz eine Rundmail an den Autorenpool des Reise Journals: "Aus aktuellem Anlass hier noch einmal der Hinweis für Sie alle, dass im Reise Journal veröffentlichte Texte ohne zusätzliches Honorar auch von der zu unserer Mediengruppe gehörenden Braunschweiger Zeitung verwendet werden dürfen", ließ er wissen. "Weiter behält sich die WAZ-Mediengruppe vor, im Print publizierte Texte auch online zu veröffentlichen. Auch hierfür erfolgt keine gesonderte Honorierung."
In Essen sah man sich zu dieser Rundmail veranlasst, weil eine Autorin des Reise Journals einen Beitrag in Rechnung gestellt hatte, den sie zufällig auf der Website der Braunschweiger Zeitung entdeckt hatte. Dafür verlangte sie ein zusätzliches Honorar, das ihr, wenn auch nicht in voller Höhe, gezahlt wurde. Allerdings gab es auch den Hinweis, so die Autorin zum journalist, "dass ich nicht mehr für die WAZ arbeiten kann, wenn ich mit den Bedingungen nicht einverstanden bin".
Womit die WAZ-Verantwortlichen nicht gerechnet hatten: Die Rundmail sorgte bei den Autoren für Aufruhr. Und der wäre wohl noch größer gewesen, wenn die Autoren gewusst hätten, dass sich die Westdeutsche Allgemeine Zeitungsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co. KG bei einem Rechtsstreit mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) verpflichtet hatte, entsprechende Geschäftsbedingung zu unterlassen.
Der DJV hat daher einen Ordnungsgeldantrag gestellt
Konkret ging es um ein vom 24. April 2009 datiertes Rundschreiben, in dem der Produktmanager Reise, Pascal Brückmann, darauf hinwies, dass die Texte und Bilder "nach Abdruck im Reise Journal grundsätzlich innerhalb unserer Mediengruppe bzw. unseren Partnerverlagen in Print und Online erneut veröffentlicht werden können. Das Honorar für den Erstabdruck umfasst also auch alle weiteren Veröffentlichungen."
Vor dem Landgericht Stuttgart erklärte der Verlag wenige Monate später, die Formulierung nicht mehr zu nutzen und "aus dem Rundschreiben gegenüber den angeschriebenen Journalisten keine Rechte herzuleiten". Daran, so scheint es, hat man sich nicht gehalten.
Der DJV hat daher einen Ordnungsgeldantrag gestellt. Aus Sicht von Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring ist das Vorgehen vor allem deshalb "dreist zu nennen", weil das Justiziariat den offensichtlichen "Rechtsbruch sofort hätte stoppen müssen". Die Rundmail, die Ende November an die Autoren ging, war in Kopie nämlich auch an den stellvertretenden Leiter der Rechtsabteilung der WAZ-Gruppe adressiert. Bei der WAZ wollte man auf Nachfrage des journalists keine Stellungnahme abgegeben.
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