
Bild: Axel Schmidt/ddp
Anwalt, Blogger, Hobbyzauberer: Markus Kompa - "Außer mir äußert sich öffentlich eigentlich kein Anwalt detailliert über die Pressekammer Hamburg."
Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit
Wenn der Staatsanwalt klingelt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit dem neuen Gesetz sicherstellen, dass sich Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie vertraulich zugespieltes Material veröffentlichen. Auch der Beschlagnahmeschutz soll verbessert werden.
Der DJV und die anderen Mitglieder des Medienbündnisses begrüßen das Vorhaben als weiteren Schritt, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgte Pressefreiheit zu schützen. In der von DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann ausgearbeiteten Stellungnahme zu dem vorgelegten Gesetzentwurf schlägt das Medienbündnis allerdings noch Änderungen vor. So sollte etwa nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat straflos gestellt werden, weil eine Abgrenzung zwischen beidem zumindest während eines Ermittlungsverfahrens kaum möglich sei. Das Medienbündnis verwies dabei auf den Fall Cicero aus dem Jahr 2005.
Dem Medienbündnis gehören neben dem DJV auch die Gewerkschaft ver.di sowie die Verlegerverbände BDZV und VDZ an, außerdem dabei: der Deutsche Presserat, der Privatsenderverband VPRT und die Sender ARD und ZDF.
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