
Bild: ddp/Michael Gottschalk
Altersbeschränkung für Online-Inhalte: Die Ministerpräsidenten
der Länder - unter ihnen Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (r.) - sind sich einig
Jugendmedienschutz
14. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag im Wortlaut
Wenn die Landesparlamente zugestimmen, soll der 14. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Auf den Vertrag einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 10. Juni mit ihrer Unterschrift in Berlin.
Verändert haben die Politiker den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. "Die Länder sehen sich als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können. Diesem Ziel kommt der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach", erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck.
Die wichtigste Neuerung:
- Anbieter von Inhalten im Netz können diese mit einer Alterskennzeichnung versehen. Die Kennzeichnung soll Jugendschutzprogrammen als Filterkriterium dienen.
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