
Bild: ddp/Marcus Brandt
Vor allem die Klausel zu Pauschalvergütungen in den Bauer-AGB verstoße gegen das Urheberrecht, urteilte das Landgericht Hamburg.
Freie Journalisten
AGB-Urteile im Wortlaut
Freie Journalisten müssen sich nicht mit Almosen zufriedengeben, wenn sie Verlagen die Nutzungsrechte an ihren Beiträgen einräumen. Nach den Urteilen in Rostock (Nordkurier) und Berlin (Axel Springer AG) hat dies jüngst auch das Landgericht Hamburg im Fall freier Fotojournalisten bestätigt. Es erklärte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. Mai (Az.: 312 O 703/09) wesentliche Vertragsregelungen der Heinrich Bauer Achat KG für rechtswidrig. In der Heinrich Bauer Achat KG war bis zur Umstrukturierung der Bauer Media Group ein Großteil der Redaktionen des Bauer-Verlags angesiedelt.
In dem vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der dju in ver.di angestrengten Verfahren ging es insbesondere um eine strittige Klausel zum Pauschalhonorar. Nach dieser Klausel sollte nicht nur die Einräumung der Rechte für die erstmalige Veröffentlichung in der betreffenden Publikation mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sein, sondern auch alle weiteren (auch digitalen) Nutzungen in kooperierenden Titeln sowie in anderen Objekten des Verlags und der Unternehmen der Bauer Media Group.
Das Landgericht Hamburg sah in der Klausel eine erhebliche Abweichung von dem 2002 geänderten Urheberrecht, nach dem Journalisten an dem wirtschaftlichen Nutzen, der aus ihren Werken gezogen wird, zu beteiligen sind.
Das Landgericht Hamburg ging somit über das Urteil des Kammergerichts Berlin hinaus, das die Geschäftspraktiken des Axel Springer Verlags gegenüber seinen freien Mitarbeitern beanstandet hatte (Az.: 4 U 66/09).
Infolge des Bauer-Urteils einigten sich unterdessen die Bauer Premium GmbH und der DJV auf einen Zwischenvergleich. Darin erklären beide Parteien, dass der Ausgang des Verfahrens in Sachen Bauer Achat KG auch für die Bauer Premium GmbH bindend sein soll. Die Bauer Premium GmbH verpflichtet sich, dieses Prozessergebnis auch für sich als verbindlich zu akzeptieren und umzusetzen. Freie Journalisten, die den umstrittenen Rahmenvertrag der Bauer Premium GmbH unterzeichnen und zugleich schriftlich Widerspruch einlegen, sollen keine Nachteile erfahren. Die Bauer Premium GmbH verpflichtet sich, keinen Journalisten, der einen Widerspruch einlegt, bei der Auftragsvergabe zu benachteiligen.
Der DJV war auch gegen den Rahmenvertrag der Bauer Gremium GmbH vorgegangen, die nach der Umstrukturierung der Bauer Media Group entstanden ist. Hier sind Redaktionen wie Neue Post, Das Neue und Das neue Blatt zusammengefasst.
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