Krankenversicherung
Gesetzlich oder privat?
Freie Journalisten haben die Wahl: Sie können in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung gehen. Wo welche Vorteile liegen und welche Rolle dabei die Künstlersozialkasse spielt, erklärt Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband.
Gesetzlich versichert
Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beiträge orientieren sich weitgehend am Einkommen des Versicherten. Wer wenig verdient, muss auch nur wenig einzahlen. Familienmitglieder lassen sich, sofern sie kein eigenes Einkommen in relevanter Höhe haben, kostenfrei mitversichern. Und es gibt im Regelfall auch Anspruch auf Krankengeld – das bedeutet bei langer Krankheit: Die Krankenkasse kommt für 70 Prozent des beitragspflichtigen Honorars auf.
Privat versichert
Wer sich privat versichern will, sollte über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zwar sind die Tarife in jungem Alter oft günstiger als die Beiträge zur Gesetzlichen, allerdings steigen sie mit zunehmen-dem Alter auch deutlich an. Zudem müssen Privatversicherte für ihre Familienmitglieder eigene Verträge abschließen – auch um Krankengeld zu bekommen, muss man eine extra Versicherung abschließen. Private Krankenversicherungen sind daher allenfalls für Freiberufler interessant, die ein hohes Einkommen erzielen, vermögend sind und Partner haben, die selbst (etwa als Beamte) privat krankenversichert sind.
Künstlersozialkasse hilft
Die Künstlersozialkasse zahlt bei gesetzlich versicherten Freien fast die Hälfte der Beiträge. Wer privat krankenversichert ist, bekommt einen einkommensabhängigen "Kassenzuschuss". Heißt: Wer wenig verdient, erhält auch wenig Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Nur während der ersten drei Jahre kann man seine Entscheidung für die private Krankenversicherung bei der Künstlersozialkasse wieder rückgängig machen. Wer in der privaten Krankenversicherung bleibt, für den gilt: Auch wenn er aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zwischenzeitlich wieder gesetzlich krankenversicherungspflichtig wurde, bekommt er bei erneuter Selbstständigkeit von der Künstlersozialkasse nur noch den einkommensabhängigen Zuschuss.
Kosten senken
Die Kosten für die private Krankenversicherung lassen sich durch einen sogenannten Selbstbehalt senken. Der Versicherte muss in diesem Fall bestimmte Krankheitskosten selbst tragen. Auch die Umstufung in einen Basistarif ist möglich. Die Leistungen der privaten Krankenkasse sind dann auf das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, die Kosten können aber trotzdem noch bei mehreren hundert Euro liegen.
Auslandsaufenthalt
Wer längere Zeit ins Ausland gehen will, braucht in vielen Fällen eine private Krankenversicherung, wenn es nicht vor Ort eine ausreichende staatliche Krankenversorgung gibt. Manche private Auslandskrankenversicherungen bieten aber nur Notfallschutz und schließen Kriegs- und Krisengebiete aus ihren Leistungen aus.
DJV-Rahmenvertrag
Die DJV-Landesverbände haben mit der Deutschen Krankenversicherung (DKV), einer privaten Versicherung, einen sogenannten Gruppenvertrag abgeschlossen. Er verpflichtet die DKV zur Aufnahme von DJV-Mitgliedern und bietet günstigere Konditionen als bei einem Direktantrag. Um Krankentagegeld zu erhalten, muss allerdings eine extra Versicherung abgeschlossen werden.
Über den Autor
Michael Hirschler ist Jurist und arbeitet in Bonn als Referent für den Bereich freie Journalisten im Deutschen Journalisten-Verband.
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