Freie Journalisten
Eingezahlt – und doch kein Geld?
Viele freie Journalisten sind über ihre Rundfunkanstalt sozialversichert. Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten Verband hilft, wenn es trotzdem bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld hakt.
In Berlin haben freie Journalisten seit einiger Zeit Probleme mit der Arbeitsagentur. Sie verweigert die Zahlung von Arbeitslosengeld, obwohl die Betroffenen zuvor entsprechende Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Aus anderen Bundesländern sind dem DJV solche Probleme bisher nicht bekannt.
Für zahlreiche freie Mitarbeiter, die für Rundfunkanstalten tätig sind, werden – wie bei Arbeitnehmern – Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Für die meisten dieser "Rundfunkfreien" bedeutet das, dass auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung fließen.
Grundsätzlich können diese Rundfunkfreien im Fall der Arbeitslosigkeit deshalb Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Bedingung: Sie müssen innerhalb von zwei Jahren mindestens 360 Tage Beschäftigung nachweisen. Früher war das eher schwierig, weil die meisten Rundfunkanstalten ihre freien Mitarbeiter nur für die offiziellen Beschäftigungstage im Monat anmeldeten. Seit einiger Zeit melden die meisten Rundfunkanstalten ihre ständig eingesetzten Freien – ähnlich wie ihre Teilzeitbeschäftigten – mit 30 beziehungsweise 31 Beschäftigungstagen an. Damit sind die 360 Tage schon in einem Jahr zusammen.
Das Arbeitslosengeld orientiert sich bei diesen sozialversicherten Freien wie bei Arbeitnehmern an dem vorherigen beitragspflichtigen Einkommen. Allerdings verweigern die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur in Berlin seit einiger Zeit die Auszahlung des Arbeitslosengelds mit dem Argument, freie Mitarbeiter seien nicht sozial- oder arbeitslosenversicherungspflichtig. Deshalb stehe ihnen auch kein Geld zu – trotz vorheriger Einzahlung.
Gegen eine solche Ablehnung muss innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Doch Widerspruch und die möglicherweise folgende Klage nehmen oft viel Zeit in Anspruch; mitunter dauern die Verfahren mehrere Jahre. Daher hat der DJV jetzt mit der Leitung der Berliner Arbeitsagentur Kontakt aufgenommen. Er will eine pragmatische Lösung erreichen, um langwierige Prozesse mit Einzelfallprüfung zu vermeiden.
DJV-Mitglieder, die Probleme mit ihrer Auszahlung des Arbeitslosengelds haben, sollten sich beim DJV-Referat Freie Journalisten melden und entsprechende Schriftsätze und Korrespondenzen einreichen.
Freie können angesichts drohender Ablehnung auch vorsorgen: Sie haben die Möglichkeit, nach Paragraf 336 Sozialgesetzbuch III einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Wenn diese Stelle die Arbeitslosenversicherungspflicht bestätigt, dann ist die Arbeitsagentur bis zu fünf Jahre an diese Feststellung gebunden.
Über den Autor
Michael Hirschler ist Jurist und arbeitet in Bonn als Referent für den Bereich freie Journalisten im Deutschen Journalisten-Verband.
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