Freie Journalisten
Mit dem Arbeitszimmer Steuern sparen
Freie Journalisten können ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn sie bestimmte Tipps beherzigen. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, an welchen Stellen es beim Fiskus hapern kann.
Freie Journalisten, die ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen wollen, müssen immer wieder mit Überraschungen seitens des Fiskus rechnen. Zum Beispiel, wenn plötzlich ein Finanzbeamter vor der Tür steht und sich mal den Arbeitsraum anschauen möchte. Schlecht, wenn er dann Utensilien findet, die eher auf ein Spielzimmer hindeuten.
Mittelpunkt der arbeit
Generell gilt: Nur freie Journalisten, für die das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, können dessen Kosten unbegrenzt steuerlich geltend machen. Dabei kommt es nicht allein auf den Zeitaufwand an, sondern auch darauf, ob die berufsprägende Arbeit gerade im Büro erfolgt. In diesem Fall wird der Quadratmeteranteil in Relation zur Gesamtwohnungsgröße gesetzt und entsprechend der Mietanteil des beruflich genutzten Raums ermittelt. Auch wer in einer Eigentumswohnung wohnt, kann den Arbeitsraum geltend machen.
Die sicht des finanzamts
Aber: Viele Finanzbeamte haben ihre Vorstellungen über die Arbeit von freien Journalisten bei der Lektüre von Tim und Struppi erworben, gehen also oft davon aus, dass es berufstypisch für Freie ist, dass diese permanent auf Achse sind. Ein Agrarjournalist ist nach dieser Vorstellung überwiegend auf dem Acker präsent, der Segeljournalist hält sich auf der Yacht auf, der Motorjournalist testet Autos.
Schwerpunkt bürotätigkeit
Umfragen des DJV zeigen dagegen, dass mehr als zwei Drittel der Freien schwerpunktmäßig im Büro arbeiten, dort auch ihre Beiträge produzieren. Selbst Bildjournalisten halten sich zunehmend im Büro auf, weil Bilder digital organisiert, verschlagwortet, in Bilddatenbanken hochgeladen und in den Mailversand gegeben werden müssen. Im Regelfall geht der Fiskus gerade beim Bildjournalisten jedoch davon aus, dass das Büro nicht der prägende Mittelpunkt des Berufslebens ist.
Arbeitstagebuch führen
Eine akribische Darstellung des Tages- beziehungsweise Wochenverlaufs kann helfen, den Finanzbeamten davon zu überzeugen, dass der Schwerpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer (und nicht "draußen") stattfindet. Vorteilhaft ist es, wenn auch die An- und Abwesenheiten im Büro dokumentiert sind. Zusätzlich sollte erläutert werden, welchen Stellenwert der Büroaufenthalt für die eigene Berufstätigkeit hat.
Begrenzter Kostenanteil
Wenn das Finanzamt nicht vom "Schwerpunkt Büro" zu überzeugen ist, bleibt die Möglichkeit, den Arbeitsraum in begrenzter Höhe geltend zu machen. Das ist immer dann möglich, wenn der freie Journalist kein externes Büro zur Verfügung hat, also nicht etwa ein Büro im Sender oder Verlagshaus. Die Kosten für Arbeitszimmer dürfen in diesem Fall maximal mit 1.250 Euro im Jahr geltend gemacht werden.
Notwendig: abschließbare tür
Beim Arbeitszimmer sollte es sich um einen abgegrenzten Raum mit verschließbarer Tür handeln. Teilbereiche des Wohnzimmers oder ein Durchgangszimmers werden im Regelfall nicht anerkannt. Allerdings sind in dieser Frage Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Wer ein besonders großes Arbeitszimmer hat, muss den Raumbedarf erläutern. Ein zusätzlich eingerichteter Archiv- und Layoutraum muss ebenfalls genau erläutert werden, sonst werden diese Kosten nicht anerkannt.
Über den Autor
Michael Hirschler ist Jurist und arbeitet in Bonn als Referent für den Bereich freie Journalisten im Deutschen Journalisten-Verband.
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