Freie Journalisten
Vorsorgen ist besser
Wer heute wenig in die Rentenkasse einzahlt, bezieht morgen nur eine Mini-Rente. Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband empfiehlt betroffenen Journalisten deshalb, sich zusätzlich mit einer private Vorsorge fürs Alter abzusichern.
Freie Journalisten bekommen nach Berechnungen des DJV im Rentenalter durchschnittlich nur rund 400 Euro von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt. Grund dafür ist das geringe Einkommen vieler Freier. Sie melden pro Jahr circa 20.000 Euro an die Künstlersozialkasse – also gerade mal rund 1.700 Euro im Monat. Die freien Journalisten stehen damit noch schlechter da als der Durchschnittsverdiener, der bei einem Monatseinkommen von 2.500 Euro und einer Einzahlungsdauer von 35 Jahren laut Arbeitsministerium auf eine Rente von 688 Euro kommen dürfte.
Zusätzliche Ansparleistung
Freie Journalisten, die nicht über ihren Lebenspartner abgesichert sind oder ein größeres Erbe zu erwarten haben, sollten also unbedingt privat vorsorgen. Experten gehen davon aus, dass zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens rund 500 Euro pro Monat angespart werden sollten: Das Geld kann etwa in eine selbst bewohnte Eigentumswohnung investiert werden, in eine Kapitallebensversicherung oder in eine Riester- und Rürup-Rente.
Zuschüsse für Freie
Freie bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die eine private Altersversicherung in der Pensionskasse oder beim Versorgungswerk der Presse abschließen, können auf Antrag einen Zuschuss erhalten, der derzeit bei vier Prozent ihres Honorars liegt. Über die Jahre führt das zu Rentenansprüchen, die manchmal über den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Seit 2011 zahlt zudem das Autorenversorgungswerk der Verwertungsgesellschaft Wort einen einmaligen Zuschuss, wenn sich ein freier Journalist, der in der KSK rentenpflichtversichert ist, in einer privaten Altersversorgung absichern will. Der Journalist kann den Antrag auf Rentenzuschuss ab dem 55. Lebensjahr stellen.
Grundsicherung im Alter
Wenn das Honorareinkommen nicht ausreicht, um genug Geld fürs Alter zur Seite zu legen, dann bleibt die gesetzliche Grundsicherung, die unabhängig von der individuellen Einzahlung in die Rentenkasse gezahlt wird. Die Grundsicherung erhalten Personen ab dem 65. Lebensjahr (aufgrund der Verschiebung der Altersgrenzen setzt der Anspruch gegebenenfalls erst mit 67 ein), die keine ausreichenden Rente haben.
Die Leistung setzt sich zusammen aus
• dem Regelbedarf,
• Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
• gegebenenfalls Mehrbedarf etwa bei einer Gehbehinderung,
• Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Als Regelbedarf gilt für Alleinstehende aktuell ein Satz von 374 Euro, bei zusammenlebenden Personen jeweils 337 Euro. Vermögen wird angerechnet, nur kleinere Barbeträge bis 2.600 Euro sind ausgenommen. Wenn das jährliche Einkommen von Verwandten ersten Grades – also Kindern oder Eltern – bei mindestens 100.000 Euro liegt, entfällt der Grundsicherungsanspruch. Er entfällt auch, wenn etwa der Ehepartner ein zu hohes Einkommen bezieht.
Anrechnung der Privatvorsorge
Wer eine Rente bezieht, die unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, kann aufstocken. Wurde aber eine private Altersversicherung abgeschlossen, dann wird diese voll angerechnet, so dass die Aufstockung möglicherweise entfällt. Freie sollten sich trotzdem zusätzlich privat absichern. Denn es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Regelungen zur Grundsicherung so nicht bestehen bleiben.
Über den Autor
Michael Hirschler ist Jurist und arbeitet in Bonn als Referent für den Bereich freie Journalisten im Deutschen Journalisten-Verband.
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Aktuelle Kommentare zu diesem Text
28.02.2013 11:29
Die Empfehlung, sich privat für die Alterssicherung zu versichern, finde ich, nach allem was man heute weiß, schlecht! Wenn einer die Kohle hat für eine zusützliche Alterversorgung, dann braucht er doch nur seine Einkommensangaben gegenüber der Deutschen Rentenversicherung hüher anzugeben. Und schon muss er hühere Beitraege zahlen verbunden mit einer höhereren Rentenerwartung.
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