Freie Journalisten
Existenz starten
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich mit finanzieller Hilfe der Arbeitsagentur selbstständig machen. Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) erklärt die wichtigsten Regeln, die Journalisten beachten müssen.
Ermessensleistung
Seit Dezember 2011 ist die Bewilligung des Gründungszuschusses nur noch eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Die Bundesagentur für Arbeit wird Anträge häufiger als bisher ablehnen – zum Beispiel mit der Begründung, das vorgesehene Budget sei ausgeschöpft. Das ist aufgrund einer Kürzung der Haushaltsmittel sogar wahrscheinlich. Arbeitsagenturen rechnen damit, dass die Zahl der Neubewilligungen um 70 Prozent sinken wird.
Job statt Gründung heißt die neue Devise: Die Arbeitsagenturen prüfen zunächst, ob statt der Existenzgründung eine Vermittlung in eine Stelle möglich ist. Gründungszuschuss soll auch nur noch bekommen, wer ihn finanziell wirklich benötigt und über "Unternehmereigenschaften" verfügt, etwa Bereitschaft zum Risiko. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Existenzgründung mit Hilfe der Arbeitsagentur künftig sehr schwierig wird. Mitglieder sollten den DJV über alle Probleme auf dem Laufenden halten.
150 Tage und sechs Monate
Um in den Genuss des Gründungszuschusses zu kommen, muss der Antragsteller einige Bedingungen erfüllen: So muss er bei Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit noch einen Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von mindestens 150 Tagen haben (Ausnahme: Behinderte und von Behinderung bedrohte Arbeitslose). Der Gründungszuschuss wird in Höhe des individuellen Anspruchs auf das Arbeitslosengeld I gezahlt. Hinzu kommt ein pauschaler Zuschuss von 300 Euro, mit dem die Kosten für die soziale Absicherung gedeckt werden sollen. Während der Gründungszuschuss grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt ist, wird der kleine "Versicherungszuschuss" von 300 Euro auf Antrag noch für weitere neun Monate gezahlt. Der Existenzgründer muss dann also mit seinem Projekt schon Einnahmen erzielen.
Steuer und Sozialversicherung
Der Gründungszuschuss ist grundsätzlich steuerfrei. Bei der Sozialversicherung gilt: Wer den Gründungszuschuss erhält, ist ab dem Tag des offiziellen Leistungsbeginns nicht mehr über die Arbeitsagentur versichert. Journalisten sollten daher rechtzeitig einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) stellen. Wichtig: Der Gründungszuschuss ist, weil steuerfrei, bei der KSK nicht als geschätztes und damit beitragspflichtiges Arbeitseinkommen anzugeben, sondern lediglich der erwartete Gewinn aus der freien Tätigkeit.
Wer noch keine Belege für eine freie Tätigkeit nachweisen kann, weil noch keine Auftraggeber vorhanden sind, muss allerdings damit rechnen, dass die KSK eine Aufnahme ablehnt. In diesem Fall sollte man sich für eine Übergangszeit entweder freiwillig gesetzlich oder privat gegen Krankheit versichern.
Arbeitslosengeldanspruch
Der Gründungszuschuss wird auf den Arbeitslosengeldanspruch voll angerechnet. Das heißt: Jeder Tag Gründungszuschuss verbraucht einen Tag Arbeitslosengeldanspruch. Wegen der Anrechnung wird empfohlen, mit dem Antrag auf Gründungszuschuss auch gleich einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung zu stellen. Seit diesem Jahr liegen hier die Kosten bei monatlich 78,75 Euro (neue Bundesländer: 67,20 Euro); Existenzgründer zahlen aber im ersten Jahr die Hälfte.
Über den Autor
Michael Hirschler ist Jurist und arbeitet in Bonn als Referent für den Bereich freie Journalisten im Deutschen Journalisten-Verband.
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Aktuelle Kommentare zu diesem Text
17.02.2012 12:32
Die jüngste Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zum Gründungszuschuss für Arbeitslose belegt, dass diese Massnahme ein voller Erfolg war.
Aus der Studie geht hervor, dass es Menschen mit dem Gründungszuschuss schaffen, der Arbeitslosigkeit zu entkommen. 80 Prozent der Gründerinnen und Gründer sind auch anderthalb Jahre nach der Unternehmensgründung noch selbstständig. Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt ist der Gründungzuschuss also für 90 Prozent ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit.
Gelesen in dieser Meldung:
online-news-center.info/wirtschaft/unternehmen-finanzen/52779-gründungszuschuss-macht-aus-[..]
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