Freie Journalisten
Der 7-Punkte-Plan
Was müssen freie Journalisten beachten, wenn sie ein Lokal-, Regional- oder Fachportal im Internet gründen wollen? Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten Verband hat eine Checkliste erstellt.
Alleinstellung
Suchen Sie sich eine thematische Nische. Das kann der Fokus auf das Lokale/Regionale sein (zum Beispiel osthessen-news.de), ein Fachthema (versicherungsjournal.de) oder eine bestimmte Stilrichtung, die eine spezifische Szene anspricht.
Titel- und Markenschutz
Nächster Schritt ist der Schutz des Namens. Erforderlich ist hier die Recherche – etwa in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts (dpma.de). Wird der Name des Portals noch nicht genutzt, kann man etwa über eine Anzeige im Titelschutzregister (titelschutzregister.de) einen befristeten Schutz erreichen, bis das Portal gestartet wird. Man kann die Wortmarke auch beim DPMA schützen lassen. Durch die Anmeldung beim DPMA ist der Nachweis der Erstnutzung einfacher. Wenn die Bezeichnung nicht geschützt werden kann, weil sie zu allgemein ist, dann lässt sich aber möglicherweise die Wort-Bild-Marke schützen, wenn das Design besonders anspruchsvoll ist.
Anschubfinanzierung
Volksbanken und Sparkassen sind geeignete Partner. Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Kredite der KfW-Mittelstandsbank. Als Alternative bietet sich die Unterstützung eines Finanzinvestors an, beispielsweise sogenannte "Business Angels" (business-angels.de).
Rechtsform
Wenn mehrere Personen zusammenarbeiten wollen, sollten sie sich als GmbH oder Unternehmensgesellschaft (UG, auch "Ein-Euro-GmbH") organisieren. Wer Finanzinvestoren oder Verwandte finanziell, aber nicht operativ, beteiligen will, kann das über eine GmbH & Co KG tun. Eine Alternative könnte auch die Genossenschaft sein.
Finanzierungsmodelle
In der Regel werden die Portale über Anzeigen oder Abonnements finanziert. Bei der Anzeigenfinanzierung empfiehlt sich eine Vergütung nach Anzahl der erzielten Anzeigenaufrufe (dazu selbstaendig-im-netz.de). Bei kostenpflichtigen Abo-Modellen müssen für Firmenkunden Preismodelle entwickelt werden, die eine im Intranet übliche Weiterleitung von Beiträgen abdecken. Das können etwa Flatrates sein.
Steuern
Wer Werbung auf seiner Website präsentiert, ist gewerblich tätig. Ab einem Gewinn von jährlich mehr als 24.500 Euro muss er Gewerbesteuer zahlen. Eine GmbH oder UG gilt stets als Gewerbebetrieb und ist deshalb stets gewerbesteuerpflichtig.
Künstlersozialkasse
Die Versicherungspflicht und -möglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung via Künstlersozialkasse entfällt, sobald die Gewinne aus Werbung 400 Euro monatlich (4.800 Euro jährlich) überschreiten. Die Versicherung in der Rentenversicherung bleibt dagegen erhalten, solange der monatliche Gewinn nicht höher als 2.800/2.400 Euro (West/Ost) ist.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von Juli 2011 gilt allerdings: Einnahmen aus Werbung sind kein Problem, wenn der Journalist die Beiträge auf seiner Seite selbst erstellt hat. Denn dann gelten die Erlöse aus den Anzeigen als Teil des publizistischen Einkommens. Bei GmbH/UG gelten weitere Sonderregeln.
Update (24.2.2012): Die Bestimmungen zur Künstlersozialkasse haben sich im vergangenen Jahr geändert. Die Redaktion hat den Text entsprechend aktualisiert.
Über den Autor
Michael Hirschler ist Jurist und arbeitet in Bonn als Referent für den Bereich freie Journalisten im Deutschen Journalisten-Verband.
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Aktuelle Kommentare zu diesem Text
10.11.2011 15:26
Nach dem neuen Urteil des Bundessozialgerichts ist die Versicherung auch bei Einnahmen aus Werbung möglich, wenn der freie Journalist seine eigenen Beiträge vermarktet. Wer nur "Manager" ist, also nicht schreibt, für den natürlich nicht.
07.11.2011 11:15
Klasse Checkliste.
Ich habe eine Frage zur KSK: Kann ich als freier Journalist über die KSK versichert bleiben, wenn ich Werbeeinnahmen erziele? Oder sollte ich das Portal eher als eigenständiges Unternehmen betreiben und mich selber als Journalisten honorieren / bezahlen?
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