Die geplante Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Was passiert mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn die AfD an die Macht kommt? Illustration: Silke Werzinger

Die AfD will die Medienstaatsverträge kündigen. Nach einem Sieg bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern im September könnte sie ihre Drohungen wahrmachen. Welche Folgen hätte das für MDR und NDR – und wie könnten sie reagieren?

Text: Michael Kraske

Illustration: Silke Werzinger

21.07.2026

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Nein, sie reden nicht nur. Die AfD meint es ernst mit ihren Abrissplänen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das demonstrierte die rechtsextreme Partei spätestens im Dezember 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt. Da begründete AfD-Politiker Ulrich Siegmund den Antrag seiner Fraktion, die Medienstaatsverträge zu kündigen, mit einer unverhohlenen Kampfansage: „Wir möchten endlich dieser woken, antideutschen und manipulativen Beeinflussung den Stecker ziehen.“ Wer so redet, übt keine sachliche Kritik, für die der ÖRR durchaus Gründe liefert, sondern bekämpft das ganze System. Damals schmetterte in Magdeburg eine satte Mehrheit von 66 zu 16 Stimmen den Antrag der Rechtsextremisten ab. Nur wenige Monate später ist die disruptive Rhetorik der AfD zu einem realistischen Szenario geworden.

Die AfD-Spritzenkandidaten Leif-Erik Holm in Mecklenburg-Vorpommern und Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt kündigen für den Fall einer Regierungsübernahme im September de facto den Ausstieg ihrer Bundesländer aus den jeweiligen ARD-Anstalten NDR und MDR an, sie wollen die Medienstaatsverträge auflösen. Bei Umfragewerten von 40 Prozent plus scheint in Sachsen-Anhalt eine absolute AfD-Mehrheit der Sitze nicht mehr ausgeschlossen. Die könnte eine AfD-Regierung nutzen, um die Verträge zu kündigen. Was wären die Folgen? Für die Sender? Die Bundesländer? Die ARD? Kann die AfD sogar das duale Mediensystem des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das in Deutschland über Jahrzehnte gewachsen ist, zum Einsturz bringen? Dies vorab: Leichtes Spiel hat sie dabei nicht. Doch eine beunruhigende Erkenntnis lautet auch: Die AfD kann Chaos und große Unsicherheit stiften – und den massiv unter Druck geratenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mindestens empfindlich destabilisieren. Zudem: Die Kündigung der Staatsverträge in einzelnen Ländern soll nur ein erster „Dominostein“ sein, dem weitere folgen sollen, wie AfD-Spitzenpolitiker Siegmund betont. Die AfD zielt auf das gesamte Mediensystem in Deutschland. 

NDR und MDR nehmen ernst, was die AfD im Wahlkampf unter großem Applaus in ihre Richtung abfeuert. Die Ankündigung der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, sowohl den NDR-Staatsvertrag als auch den grundlegenden Medienstaatsvertrag – die rechtliche Basis der Bundesländer für das deutsche Rundfunksystem – kündigen zu wollen, nennt NDR-Justiziar Michael Kühn „planlos und verantwortungslos zugleich“. Den Vorwurf fehlender Ausgewogenheit in der Berichterstattung weist er als Falschbehauptung zurück. „Man muss sehr klar sagen, dass es der AfD nicht um die konstruktive Gestaltung einer Medienordnung geht, sondern dass hier dumpfe Zerstörungswut am Werk ist“, sagt Kühn. Das Motiv sei klar: „Man möchte eine ausgewogene Medienlandschaft zerstören, um leichter mit eigenen Narrativen an den Markt zu kommen. Aber das kann nicht im Sinne der Demokratie sein.“

Die gezielten politischen Angriffe erschweren jetzt schon die Arbeit von Reporterinnen und Reportern. „Die Situation ist neu für uns“, sagt Joachim Böskens, der als Direktor das NDR-Landesfunkhaus in Schwerin leitet, „denn wir sind jetzt selbst Thema des Wahlkampfs.“ In einem Post der Landes-AfD auf Instagram wirft AfD-Spitzenkandidat Holm dem NDR nicht nur „reine Propaganda“ vor, sondern nannte auch den Namen des Journalisten. „Das ist eine Form von Hetze, die stärker werden kann, je näher wir dem Wahltag kommen“, sagt Böskens. Beim MDR erleben Journalisten schon länger rechte Anfeindungen. „Wir erkennen durchaus eine Bedrohung der journalistischen Grundversorgung, glauben aber, dass wir dieser Gefährdung adäquat begegnen können“, sagt der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder. 

Die Rechtslage ist komplex. Alle Bundesländer haben diverse Medienstaatsverträge abgeschlossen, die finanziell, juristisch und strukturell bis ins kleinste Detail regeln, wie sie die journalistische Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer föderalen „Verantwortungsgemeinschaft“ sicherzustellen haben. Was passiert nun, wenn einzelne Länder ausscheiden? Beim NDR geht man davon aus, dass eine Kündigung des NDR-Staatsvertrages aufgrund langer Kündigungsfristen erst zum 31. August 2031 wirksam würde. Der MDR-Staatsvertrag kann allerdings schon zum Jahresende gekündigt werden. Sachsen-Anhalt könnte nach einer zweijährigen Kündigungsfrist also bereits zum 31. Dezember 2028 austreten. Der MDR würde dann nur noch von zwei Ländern, nämlich Sachsen und Thüringen, fortgeführt. Zwar hat Sachsen-Anhalt kürzlich die Kündigung der Medienstaatsverträge als einziges Bundesland unter Parlamentsvorbehalt gestellt. Doch sollte die AfD bei der Wahl im September tatsächlich die absolute Mehrheit im Magdeburger Landtag erringen, wäre das Land trotzdem nach zwei Jahren ziemlich sicher aus dem MDR raus. 

„Der MDR-Staatsvertrag kann zum Jahresende gekündigt werden. Sachsen-Anhalt könnte nach einer Kündigungsfrist bereits zum 31. Dezember 2028 austreten“

Der MDR-Justitiar gibt sich unterdessen kämpferisch. „Alle Rechtsbeziehungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle Eigentumsverhältnisse in Sachsen-Anhalt würden fortbestehen“, sagt Schröder. Der MDR betreibt in Magdeburg ein Landesfunkhaus und in Halle/Saale einen weiteren großen Standort. Nach der Kündigung bestünde jedoch keine rechtliche Verpflichtung mehr für den MDR, für und aus Sachsen-Anhalt ein Programm zu machen. „Das heißt aber nicht, dass es dem MDR verboten wäre, dies zu tun“, so Schröder. „Schon aus Gründen der Rundfunkfreiheit kann das aussteigende Land das gar nicht verbieten.“ Man könne weiterhin allen interessierten Menschen in Sachsen-Anhalt ein Programmangebot machen. „Auch wenn das nicht einfach wäre“, wie Schröder einräumt. 
Für diese Rechtsauffassung spreche in der Tat viel, bestätigt der Medienwissenschaftler Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung, der sich intensiv mit den Folgen einer Kündigung der Medienstaatsverträge beschäftigt und darüber im Austausch mit den Sendeanstalten steht. Gleichwohl gebe es für den Fall einer Kündigung überhaupt nur ein einziges Präjudiz aus dem Jahr 1980. Damals hatte Schleswig-Holstein den NDR-Staatsvertrag gekündigt. Und das Bundesverwaltungsgericht entschied, der NDR dürfe eben nicht mehr aus dem Bundesland senden. 

Auch wenn heutzutage viel dafür spricht, dass etwa der MDR im Fall der Fälle zwar nicht mehr die terrestrischen Frequenzen in Sachsen-Anhalt nutzen, wohl aber über Kabel oder online weitersenden dürfte, prognostiziert Mast für den Fall einer Kündigung „erhebliche Rechtsunsicherheiten“. Wie geht es langfristig mit dem Personal weiter? Wie verändert sich die Zusammensetzung der Gremien? Wie die Finanzierung? „Das sind alles offene Fragen“, so der Medienwissenschaftler. Zwar könnten sowohl der NDR als auch der MDR beim Austritt nur eines Bundeslandes als Anstalten weiter existieren, doch allen ist klar, dass beliebte Programminhalte wegbrechen würden, von Vor-Ort-Reportagen bis zu populären Unterhaltungssendungen wie dem NDR-Comedyformat Vorsicht Leif. „Man kann den Leuten durchaus sagen, dass es Herrn Tennemann und sein Format dann nicht mehr geben wird“, sagt Funkhausdirektor Böskens. Man wolle dem Publikum nun stärker klarmachen, „dass wir als NDR in dieses Land gehören. Dass wir wichtig für dieses Land sind, weil wir nah bei den Menschen sind“.

Juristisch betrachtet gebe es weitere Hürden für die AfD: „Wirksam wird eine Kündigung der Staatsverträge nur, wenn sie verfassungsgemäß ist“, sagt Medienforscher Mast. Das Bundesverfassungsgericht schreibe dem ÖRR für die journalistische Grundversorgung die zentrale Bedeutung zu. „Es sagt klipp und klar, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für jeden Bürger und jede Bürgerin in allen Regionen jederzeit gewährleistet werden“, so Mast. In jedem Bundesland müsse für alle Menschen zu Regionalthemen, zu Land, Bund und Welt ein Angebot bereitgestellt werden. Und dieses Angebot dürfe nicht nur aus Informationen bestehen, sondern müsse auch Kultur und Unterhaltung umfassen. „Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung fest etabliert, egal was man davon halten mag“, sagt Mast.

Die AfD kann dem ÖRR also, sollte sie in einem Bundesland regieren, nicht einfach durch Kündigung der Medienstaatsverträge „den Stecker ziehen“. Eine komplette Abschaffung ist ohnehin ausgeschlossen. Vielmehr müsste eine AfD-Regierung vom ersten Tag an einen adäquaten Ersatz für das Bundesland schaffen, der weiterhin staatsfern, redaktionell unabhängig und inhaltlich umfassend ausgestaltet sein muss. Dafür hat die AfD bereits Pläne: Seit Jahren propagiert die Partei ein Modell, das sie „Grundfunk“ nennt. Das ist nicht nur politische Parole, sondern offizielle Position. Auf ihrer Website hat die Bundespartei schon im Jahr 2021 skizziert, was sie darunter versteht: „Grundfunk heißt: Der Rundfunkbeitrag wird abgeschafft.“ In seiner jetzigen Form habe sich „der öffentlich-rechtliche Rundfunk überholt“. Die AfD forderte, den ÖRR „auf ein Zehntel seiner Größe zu verschlanken“. 

Die Autoren Marc Bovermann und Samuel Stowasser kamen in einer Analyse zu dem Ergebnis: „Eine solche Verschlankung des ÖRR auf ein Zehntel des aktuellen Programmes ist nicht nur mit dem Grundversorgungsauftrag unvereinbar, sondern auch mit dem Prinzip der funktionsgerechten Finanzierung des ÖRR.“ Mit anderen Worten: Ein solches (steuerfinanziertes) Rumpfangebot wäre nicht verfassungskonform. „Mit einem Bruchteil der heutigen Mittel lässt sich realistischerweise kein neuer, verfassungskonformer Rundfunk betreiben“, sagt auch Medienforscher Mast. In ihrem Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt meidet die AfD den Begriff „Grundfunk“, fordert aber die Abschaffung der Rundfunkbeitrags-Zahlungen, die sie als Zwangsgebühr geißelt. Den ÖRR werde man in ein „verfassungskonformes Grundangebot“ überführen, heißt es. Was die AfD nicht sagt: Der Aufbau neuer öffentlich-rechtlicher Strukturen würde enorme Kosten verursachen.

„Wer so redet, übt keine sachliche Kritik, für die der ÖRR durchaus Gründe liefert, sondern bekämpft das ganze System“

Die Frage, ob die Menschen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern auch nach Kündigung der Medienstaatsverträge weiter Rundfunkgebühren zahlen müssten, ist unter Experten umstritten. Absehbar würde die Kündigung der Medienstaatsverträge einen langwierigen Rechtsstreit lostreten. „Höchstwahrscheinlich würden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt, auch im Eilrechtsschutz, um zu klären, ob und wie die Kündigung wirkt“, sagt Medienforscher Mast. Vieles hänge davon ab, wie in Eilrechtsverfahren über die Zukunft von Personal, Finanzen und die Nutzung von Infrastruktur entschieden würde. Sollte beim NDR oder MDR nur je ein Land austreten, müssten gleichwohl alle bisherigen Vertragspartner einen neuen Staatsvertrag über die sogenannte „Auseinandersetzung“ schließen. Dieser Prozess würde erwartbar von scharfen politischen Attacken der AfD begleitet. Die Legitimität des ÖRR wäre politisch und juristisch permanent in Frage gestellt. „Dem Rundfunksystem würde so oder so eklatanter Schaden zugefügt“, sagt Medienforscher Mast. 

Die von der AfD erhofften Domino-Effekte sind keine abwegigen Allmachtsfantasien mehr. In Thüringen zog der rechtsextreme AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke ebenfalls schon mit der Ankündigung in den Wahlkampf, die Medienstaatsverträge zu kündigen. Sowohl in Thüringen als auch in Sachsen regieren derzeit äußerst fragile demokratische Minderheiten-Bündnisse, die jederzeit zerbrechen können. Die Höcke-AfD wurde bei der letzten Landtagswahl bereits stärkste Kraft in Thüringen. Sollte in Thüringen oder Sachsen die Regierung zerbrechen, könnte die AfD dort unter bestimmten Bedingungen regieren, obwohl der Verfassungsschutz beide Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch einstuft. 

Beim MDR bereiten sie sich seit geraumer Zeit auf das Szenario des Austritts eines Bundeslandes vor, prüfen die Verträge, spielen etwaige Folgen für das Programm und die Redaktionen durch. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt an die Macht kommen, kann alles ganz schnell gehen. „Die Kündigungsfrist würden wir nutzen, um uns dafür angemessen aufzustellen“, sagt MDR-Justiziar Schröder. Man werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Der MDR setze darauf, juristisch durch alle Instanzen gegen etwaige Kündigungen vorzugehen. 
Wenn aber zwei von drei Ländern austreten, wäre der MDR automatisch aufgelöst. Spätestens dann wäre für die gesamte ARD nichts mehr, wie es war. Und eine Kündigung des grundlegenden Medienstaatsvertrages durch ein Bundesland würde die Rechtsgrundlage des gesamten dualen Mediensystems in Deutschland treffen, also nicht nur ARD, ZDF und Deutschlandradio, sondern auch RTL, Pro7, Sat1 und den privaten Hörfunk. Wie genau, weiß niemand. Es gibt keinen Präzedenzfall.

Der strukturelle Angriff der AfD trifft auf einen ohnehin angeschlagenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. MDR-Intendant Ralf Ludwig sagte in einem Spiegel-Interview, man müsse bei der eigenen Sendeanstalt mindestens 160 Millionen Euro einsparen. Gespart werden müsse überall, auch am Programm. Das heißt auch: Budgets für investigative Recherchen werden rar. Langjährige freie Reporterinnen und Reporter beklagen, dass ihre Angebote beim MDR keine Chance mehr haben. Anstatt den Aufstieg der AfD und die damit verbundene gesellschaftliche Radikalisierung jetzt besonders hintergründig und systematisch ausleuchten, stellen die Redaktionen immer weniger Ressourcen zur Verfügung. 

Dazu kommt, dass im Umgang mit der AfD weiterhin keine überzeugende Strategie erkennbar ist. Der NDR betont, im Rahmen der Vorwahlberichterstattung die vom BVerfG geforderte „abgestufte Chancengleichheit“ einzulösen, also über Parteien ihrer Bedeutung entsprechend zu berichten. So weit, so selbstverständlich. Darüber hinaus erklärt Landesfunkhaus-Direktor Böskens: „Unser journalistischer Ansatz ist es, die AfD inhaltlich zu stellen.“ Wenn die AfD etwa ein Rentenmodell vorstelle, müsse mit Fachwissen nach der Finanzierbarkeit gefragt werden. Wie bei jeder anderen Partei auch.

„Man will Unvoreingenommenheit suggerieren, blendet aber permanent den Kenntnisstand über die AfD aus“

Nur ist die AfD eben keine Partei wie jede andere. Das räumt NDR-Justiziar Kühn ein und verweist darauf, dass mehrere Landesverbände als verfassungsfeindlich eingestuft würden. Er ergänzt: „Die AfD ist eine Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Wir nehmen ernst, dass auch diese Partei Anspruch auf faire Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat.“ Die Frage ist, was Fairness im Zusammenhang mit einer Partei heißen soll, die systematisch die Menschenwürde von migrantischen, religiösen und sexuellen Minderheiten angreift – und damit den Kern unserer Verfassung. Einer Partei, in der es aktuell laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bundesweit 28.000 Rechtsextremisten gibt. Dass sich etwa der Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern, der offiziell nicht als gesichert rechtsextrem gilt, vom völkisch-nationalistischen Kurs der AfD glaubhaft distanzieren würde, ist nicht erkennbar. 

Allzu oft erweckt die Berichterstattung über die AfD den Anschein, Fairness sei wichtiger als schonungslose Aufklärung. „Von Entgegenkommen gegenüber der AfD kann gar keine Rede sein“, betont zwar NDR-Justiziar Kühn, fügt aber hinzu: „die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen wir nicht, indem wir die AfD schlechtreden, sondern wir verteidigen sie, indem wir demokratische Prozesse gut erklären.“ Man dürfe nicht den Eindruck erwecken, Deutschland gehe den Bach runter. Wer demokratische Aushandlungsprozesse in der Regierungskoalition ständig als Streit darstelle, verlängere in der Berichterstattung ein AfD-Narrativ, so Kühn. 

Es scheint, als scheitere der ÖRR vor lauter Selbstzweifel aktuell an der Aufgabe, bezüglich der AfD die überwältigende Beweislage für völkischen Nationalismus, rechtsextreme Netzwerke und Angriffe auf die Menschenwürdegarantie abzubilden, obwohl all das umfassend dokumentiert ist. Man will Unvoreingenommenheit suggerieren, blendet aber permanent den Kenntnisstand über die AfD aus. Unter Fairness wird dabei allzu oft ein fragwürdiger Dialog verstanden. Da stellt etwa Caren Miosga in ihrer NDR-Talkshow im Februar eine absurde Frage im Titel der Sendung: „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“ Ist es wirklich die Aufgabe des ÖRR, mit Rechtsextremisten darüber zu diskutieren, ob die Zerstörung der Demokratie ein akzeptabler Weg sein könnte?
Der unsichere Umgang des ÖRR betrifft nicht nur die AfD, sondern auch deren Wählerinnen und Wähler. Das Dilemma ist besonders für den MDR offenkundig. Im Sendegebiet wird die AfD mancherorts von der Hälfte der Menschen gewählt. Die will man als Sender angesichts des ohnehin grassierenden Hasses auf das eigene journalistische Personal nicht weiter gegen sich aufbringen. Entsprechend liest sich die Strategie, die Intendant Ludwig im Spiegel-Interview ausgibt, wie Appeasement. Zwar weist er weit von sich, ein Programm für Rechtsextreme machen zu wollen, zeigt jedoch Verständnis für AfD-Wähler: „Deswegen sind diese Menschen nicht automatisch rechtsextrem“, so Ludwig. Dabei wählen viele die AfD nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer völkisch-nationalistischen Ausrichtung – das zeigt die Einstellungsforschung. 
Um in rechten Hochburgen dem Anspruch an kritischen Journalismus gerecht zu werden, müsste der MDR eher dahin gehen, wo es AfD-Wählern weh tut. Nicht nur zu Opfern rassistischer Gewalt und Diskriminierung, sondern auch in Betriebe oder Kliniken, die ohne migrantisches Personal dicht machen müssten. Zu Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter Druck geraten. In Kultureinrichtungen und Vereine, denen die AfD die Fördergelder streichen will. An Orte, wo die Lichter nicht deshalb ausgehen, weil zu viele vermeintlich Fremde kommen, sondern weil der demographische Wandel ganze Regionen entkernt. Aber auch an Orte, wo Menschen mit kreativen Ideen und Engagement den Propheten des Niedergangs trotzen. 

Solche kritischen Nahaufnahmen, die man in überschaubaren Dosen im Programm findet, würde es wohl überhaupt nicht mehr geben, wenn die medienpolitischen Abrisspläne der AfD wahr werden. Eine Offensive für solche Inhalte und Formate als Reaktion auf den geplanten Kahlschlag ist beim MDR derzeit nicht erkennbar. Stattdessen wurden die investigativen Sendeplätze bereits eingedampft. 

Kritischer Journalismus wird umso wichtiger, wenn es rechtsextreme Mehrheiten geben sollte – doch er gerät zunehmend in die Defensive. Sollte die AfD ab September regieren, ist das erst der Anfang. In dieser sensiblen Phase vor einem möglichen politischen Kipppunkt wäre schon viel gewonnen, wenn man ein journalistisches Ethos beherzigen würden, das NDR-Funkhausdirektor Böskens auf den Punkt bringt: „Wir berichten kritisch über die AfD, aber eben auch über alle anderen Parteien. Wir lassen uns nicht beeindrucken.“


Michael Kraske ist als freier Journalist und  Buchautor in Leipzig. 
Silke Werzinger arbeitet als Illustratorin in Berlin.