„In den sozialen Medien ist der Staat zum User geschrumpft“
„Ich will die Plattformen nicht abschaffen, ich will sie anders haben“, sagt Chan-jo Jun. Foto: Christian J. Ahlers
Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun stellte sich als Erster in Deutschland gegen die Übermacht von Facebook. Im Interview spricht er darüber, warum das Presserecht in den sozialen Netzwerken nicht greift, was Journalisten zu einem Wandel beitragen können – und weshalb er selbst die Plattformen weiter nutzt, gegen die er rechtlich vorgeht.
Interview: Catalina Schröder
02.05.2026
Seit Jahren kämpft Chan-jo Jun dafür, dass soziale Medien zur Rechenschaft gezogen werden für das, was auf ihnen veröffentlicht wird. 2017 verlor er einen aufsehenerregenden Prozess gegen Facebook – nicht, weil Facebook Recht bekam, sondern weil sich das Gericht technisch schlecht auskannte, so beschreibt es Jun. Er erreichte trotzdem etwas: Zum ersten Mal diskutierte unsere Gesellschaft darüber, ob Plattformen sich an deutsches Recht halten müssen. Heute, neun Jahre später, sind wir laut ihm besser aufgestellt, aber noch lange nicht gut genug.
journalist: Herr Jun, Sie sind Jurist und seit vielen Jahren in den sozialen Netzwerken und in den Medien präsent. Was hat Sie dazu bewogen, in die Öffentlichkeit zu gehen?
Chan-jo Jun: Das war keine richtige Entscheidung. Ich habe vor neun Jahren diesen Prozess gegen Facebook geführt…
… Sie haben damals für den syrischen Geflüchteten Anas Modamani gegen Facebook geklagt.
Modamani hatte ein Selfie mit Angela Merkel gemacht, als die damalige Bundeskanzlerin seine Flüchtlingsunterkunft in Berlin besuchte. Das Bild ging durch die sozialen Medien und wurde weltweit verbreitet. Wenige Monate später verübten Islamisten zwei Terroranschläge in Brüssel. Anas Modamanis Selfie tauchte kurz darauf auf rechten Websites auf. Es sollte nahegelegt werden, dass er an den Anschlägen beteiligt gewesen sei. Auch nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz in Berlin 2016 wurde Modamanis Foto benutzt, um Gerüchte über seine angebliche Beteiligung zu streuen.
Daraufhin haben Sie den ersten europäischen Prozess gegen den Konzern Meta ins Rollen gebracht. Was wollten Sie erreichen?
Menschen wie Mark Zuckerberg sollten gezwungen werden, deutsches Recht einzuhalten. Wir hatten ein politisches Anliegen, für das wir auch politischen Druck aufbauen mussten. Und das geht nur mit Reichweite – über Medien und soziale Netzwerke. So bin ich bekannt geworden.
Ihr tatsächlicher Durchbruch kam aber etwas später.
Das war in der Corona-Zeit. Damals wurde mir klar, dass Menschen in dieser gesellschaftlich aufgeheizten Diskussion unsinnige juristische Argumente vorbrachten, um ihre Position zu stärken.
Welche Argumente waren das?
Zum Beispiel: Jeder, der eine Maskenpflicht durchsetzt, begeht eine Körperverletzung oder Freiheitsberaubung. Solche Aussagen konnten viele Menschen nicht einordnen und auch Journalisten waren oft zu langsam. Bis sie zwei unabhängige Quellen für Gegenargumente zusammen hatten, war die Kampagne der Rechten längst weitergegangen. Da sah ich einen Bedarf, um in sozialen Medien schnell über juristische Themen aufzuklären.
Gibt es Momente, in denen Sie es bedauern, dass Sie in der Öffentlichkeit stehen?
Immer wieder. Ich löse mit meinen Beiträgen oft starke Polarisierung aus. Das führt manchmal zu sehr hässlichen Reaktionen, bis hin zu Morddrohungen. Die Drohungen richten sich nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine Familie und meine Mitarbeiter. Ich habe ein dickes Fell in solchen Dingen, aber das bereitet selbst mir schlaflose Nächte. Wir haben im Augenblick wieder ständig die Polizei hier, weil jemand Maßnahmen angekündigt hat, die – ich zitiere – so einschneidend sein sollen, dass meine Mitarbeiterinnen bereuen werden, hier zu arbeiten.
Ziehen Sie daraus Konsequenzen?
Natürlich überlege ich manchmal, ob ich weiterhin über Migration und Extremismus sprechen sollte, oder vielleicht doch lieber über Hunde und Katzen (lacht).
Bisher bleiben Sie bei Ihren Themen.
Aber ich habe Einschränkungen vorgenommen. Zum Beispiel habe ich meine Aktivitäten auf X eingestellt. Obwohl ich vorher gesagt habe, dass ich gerade dort diejenigen erreiche, die anderer Meinung sind, und in den Diskurs mit ihnen gehen kann. Ich hatte dort mal mehr als 100.000 Follower.
Wieso haben Sie sich von der Plattform vertreiben lassen?
Ich musste feststellen, dass meine Beiträge nicht immer konstruktiv für den Diskurs sind. Anfang des Jahres habe ich in Hamburg einen Rechtsstreit gegen einen User geführt. Er hat mich zwei Jahre lang provoziert. Ich habe ihn die meiste Zeit ignoriert, bis er angefangen hat, rassistische Memes und Horrorbilder von mir zu posten. Es kursierte ein Bild von mir mit einem Messer im Kopf. Auch das kam wohl aus seinem Umfeld. Und da habe ich mich irgendwann gefragt: Bringt uns das in der Diskussion voran? Ich glaube nicht.
Sie sind leidenschaftlicher Jurist, das merkt man Ihren Beiträgen an. Welche Bedeutung hat Jura aus Ihrer Sicht für unsere Gesellschaft?
Jura ist ja eine Geisteswissenschaft, ein Ordnungssystem oder ein Vorschlag, mit dem man echte Sachverhalte einordnen und bewerten kann. Ich glaube, dass Jura uns weiterhilft, Dinge zu verstehen und unsere Werte auf Sachverhalte abzubilden. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine aktive Rechtswissenschaft, die sich weiterentwickelt, unser Leben besser machen kann.
„Die scheinen sich zu sagen: Wenn wir uns schon vor Gericht verantworten, dann machen wir es für den Kläger so teuer wie möglich. Wir versuchen mit jedem Trick, Rechtsdurchsetzung auf legale Weise zu erschweren.“
Kommt man mit juristischer Hilfe immer zur Gerechtigkeit?
Nein, manchmal kommen wir nach juristischen Maßstäben zu einer Lösung, die nach menschlichem Bauchgefühl nicht gerecht ist. Aber dann sollten wir alles daransetzen, das Recht besser zu machen, anstatt auf das Faustrecht zu setzen oder den Rechtsstaat über Bord zu werfen. Leider passiert Letzteres im Augenblick.
Inwiefern?
Es gibt Menschen, die glauben, dass eine Gesellschaftsordnung, auf die wir uns demokratisch verständigt haben, nicht mehr funktioniert. Sie arbeiten die ganze Zeit an dem Narrativ, dass das Rechtssystem ungerecht ist und wir Recht eigentlich mit anderen Mechanismen besser durchsetzen können.
Welche Mechanismen sollen das sein?
Beispielsweise Leute so lange zu quälen oder zu bedrohen, bis sie den Diskursraum verlassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen, die Gerichtsentscheidungen, politische Entscheidungen, Entscheidungsprozesse in der Demokratie delegitimieren, die Überhand gewinnen.
Braucht man ein gutes Gerechtigkeitsempfinden, um ein guter Jurist zu sein?
Ja! Man kann in Jura viel erreichen durch fleißiges Auswendiglernen, durch das Pauken von Regeln. Aber es ist entscheidend, am Schluss drei Schritte zurückzugehen und sich zu überlegen: Ist das jetzt eigentlich gerecht, was da rauskommt? Ist es das, was der Gesetzgeber wollte?
Lassen Sie uns noch einmal über Ihren ersten Prozess gegen Facebook sprechen. Wie kam es dazu?
Grundsätzlich begann das Ganze 2015 mit der Flüchtlingswelle. Hass und Hetze haben in den sozialen Medien überhandgenommen und wurden nicht entfernt. Damals stellte ich zum ersten Mal Strafanzeige gegen Mark Zuckerberg. Beim Prozess um das Selfie von Anas Modamani musste Facebook sich zum ersten Mal vor Gericht verantworten, und zum ersten Mal haben wir als Gesellschaft die Frage diskutiert: Muss Facebook sich an deutsches Recht halten? Haben wir ein Mittel gegen Falschnachrichten und Verleumdung? Ist es überhaupt denkbar, sich gegenüber amerikanischen Großkonzernen durchzusetzen?
Viele Menschen glaubten damals, dass dies wenig aussichtsreich sei.
Das ist heute anders, denn später entstanden das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dann der europäische Digital Services Act. Sehr selbstbewusst sagt die Europäische Kommission mittlerweile: Wir verlangen von Zuckerberg und Musk, dass sie Regeln einhalten, auch wenn sie nicht ihrem Wertesystem und den Freiheitsanforderungen der Amerikaner entsprechen. Dort bleiben unabsichtliche Falschbehauptungen straflos.
Prallen hier also zwei Rechtskonzepte – das europäische und das amerikanische –aufeinander?
Ja. Diese Konzepte konnten sehr lange nebeneinander existieren, weil wir in unterschiedlichen Kulturkreisen gelebt haben. Jetzt schwimmen wir dank der sozialen Medien im gleichen Becken.
Sie haben es damals mit einem der finanzstärksten Konzerne der Welt aufgenommen. Hatten Sie Respekt vor dieser scheinbaren Übermacht?
Eigentlich nicht. Ich dachte, dass Facebook seine Finanzstärke vor Gericht nicht helfen würde. Das war vielleicht naiv. Der Konzern verhielt sich passiv, reagierte meistens auf gar nichts. Aber ich hatte die Hoffnung: Wenn sie vor Gericht geladen werden, dann gelten die Regeln des Gesetzes. Dann müssen sie reagieren. Facebook war damals noch nicht gut organisiert in der juristischen Abwehr. Heute schlagen sie sehr viel heftiger zurück und nutzen ihre Ressourcen bewusst, indem sie selbst klagen. Und nicht nur Facebook. Twitter bzw. X versucht, Kläger durch eine bloße Materialschlacht auszuhungern. Die scheinen sich zu sagen: ‚Wenn wir uns schon vor Gericht verantworten, dann machen wir es für den Kläger so teuer wie möglich. Wir versuchen mit jedem Trick, Rechtsdurchsetzung auf legale Weise zu erschweren.‘
Sie haben den Prozess im Namen von Anas Modamani damals verloren.
Ja, Facebook hatte eine Großkanzlei beauftragt. Aber wir wurden nicht geschlagen, weil deren Anwälte so schlau waren, sondern weil die Gerichte zu wenig auf technische Sachverhalte vorbereitet waren.
Wie meinen Sie das?
Facebook hatte damals argumentiert, dass das, was wir verlangen – nämlich die Löschung des Selfies mit Angela Merkel – technisch unmöglich sei. Dass man dafür eine Wundermaschine bräuchte. Das zeigt das Dilemma von damals: Facebook sagte etwas, was technisch totaler Unsinn war, und was jeder der Journalisten im Gerichtssaal auch sofort einordnen konnte. Das Gericht sagte: Wir sind alle nicht auf Facebook, wir kennen uns nicht aus. Das war frustrierend und zeigte umso deutlicher, dass wir von der Justiz Handlungsbedarf hatten. Dass wir – jedenfalls im Jahr 2017 – nicht erwarten konnten, dass Richter kompetent über diese Fälle entscheiden.
Die Plattformen selbst verlagern die Regelung, was geteilt werden darf, in ihre Community-Richtlinien. Damit bestimmen sie als private Unternehmen, was öffentlich gesagt werden darf. Wie gefährlich finden Sie das?
Früher sah unsere Gesellschaftsordnung so aus: Es gab den Bürger und den Staat, und der Staat hatte die Ressourcen, Dinge zu regeln. Die Bürger untereinander hatten Beziehungen, die privat-rechtlich geregelt werden konnten. Mit den sozialen Medien haben wir jetzt Institutionen, die an die Stelle des Staates treten. Die einen Raum beherrschen, in dem der Staat zum User geschrumpft wird. Er hat selbst nur noch einen Account und dieselben Probleme wie der Bürger: Seine Accounts können gelöscht, gesperrt, unsichtbar gemacht oder aus Rache entfernt werden. Als die Europäische Union ein Bußgeld gegen X verhängte, hat Elon Musk ihren Account sperren lassen. Wahrscheinlich war der für die EU nicht besonders wichtig, aber dieser Vorfall zeigt das Kräfteverhältnis.
Nämlich?
Unser System basiert darauf, dass Grundrechte vom Staat gewährt oder beschränkt werden. Aber dort, wo diese Macht von privaten Akteuren ausgeübt wird, haben wir keine Verwirklichungen der Grundrechte mehr.
Viele Leute sagen aber auch: Der Staat soll sich raushalten.
Dadurch würde aber kein neutraler, gerechter Raum entstehen, sondern ein Raum, den Elon Musk beherrscht. Damit sind wir bei einer sehr aktuellen Diskussion über Meinungsfreiheit angelangt. Und selbst, wenn sich alle raushalten, auch die Plattformbetreiber, dann gilt am Schluss das Recht des Stärkeren. Dann gilt das Recht von der Person, die die Beleidigung besser aushält und besser austeilen kann. Journalisten betrifft das übrigens sehr häufig, vor allem freie Journalisten, die nicht durch einen Verlag geschützt werden. Wobei auch Verlage ihre angestellten Journalisten häufig nicht schützen. Dass unliebsame Journalisten persönlich bedroht werden, ist mittlerweile Alltag. Und das findet oft über Plattformen statt.
„Wenn Plattformen Inhalte anfassen und redaktionell bearbeiten, dann müssen sie auch wie Medien behandelt werden.“
Der Digital Services Act (DSA) soll unter anderem dafür sorgen, dass Menschen stärker gegen solche Vorfälle vorgehen können. Was halten Sie davon?
Das ist zumindest mal ein Regelungsrahmen. Wenn ich vor einem Jahr gesagt hätte, dass das Gesetz völlig zahnlos ist, muss ich inzwischen einräumen: Immerhin wurde mittlerweile ein nennenswertes Bußgeld verhängt.
Sie meinen das Bußgeld von 120 Millionen Euro, das die Europäische Kommission im Dezember 2025 wegen mangelnder Transparenz gegen X verhängt hat.
Für Milliardäre ist so eine Summe vielleicht Peanuts, aber im Verhältnis zu dem Gewinn von X ist das eine stattliche Summe. Wir brauchen vielleicht noch etwas Zeit, um mit dem DSA in Fahrt zu kommen. Das ist frustrierend für den Einzelnen, weil man eigentlich erwartet, dass er einen schützt. Aber bis man einen systematischen Verstoß feststellen und beweisen kann und der dann über Irland an die Kommission weitergegeben wird, dauert es einfach wahnsinnig lange.
Warum greift bei den Plattformen eigentlich nicht das Presserecht – mit Spielregeln wie einer Gegendarstellung oder einem Widerruf?
Das ist eine absolut berechtigte Frage. Leider haben die sozialen Medien es geschafft, eine kleine Lücke immer weiter auszudehnen. Der Ursprung liegt 26 Jahre zurück: Damals gab es erste Online-Start-Ups und man hatte die Befürchtung, dass eine zu starke Haftung dazu führen könnte, dass diese Internetunternehmen sich nicht entfalten können. Es gab eine sehr libertäre Strömung in Europa, die sagte: Wir müssen die Plattformbetreiber, die neutrale Inhalte von Dritten speichern, von der Haftung ausnehmen. Das war gedacht für neutrale Inhalte, wie sie häufig auf Dropbox gespeichert wurden. Dieses Privileg galt aber auch für soziale Medien. Denn auch dort war es zunächst einmal so: Man hat Sachen geteilt und der Plattformbetreiber hat mit den Sachen nichts gemacht. Er hat sie nicht sortiert oder in einen Algorithmus gebracht. Man hatte einfach die chronologische Timeline und mehr nicht. Natürlich sind wir von dieser Neutralität längst weg. Und trotzdem gilt weiter dieses Plattformprivileg.
Was wünschen Sie sich von den Plattformen?
Sie müssen – wenn sie Inhalte anfassen und redaktionell bearbeiten – auch wie Medien behandelt werden. Sie müssen für falsche Inhalte haften, die sie verbreiten. Spätestens ab Kenntnisnahme, eigentlich schon vorher. Aber auch dort mache ich fast Rückschritte, wenn ich rechtswidrige Inhalte melde.
Inwiefern?
Ich habe gerade wieder eine einstweilige Verfügung gegen X in eigener Sache beantragt, wie schon so oft. Jemand hat ein Bild von mir mit einem Messer im Gesicht gepostet. Erst wurde der Account gelöscht. Aber der Betreiber hat dagegen Einspruch eingelegt. Der wurde geprüft und der Account wurde wieder freigeschaltet. Dagegen bin ich vorgegangen.
Und was ist passiert?
Das Gericht hat X um Stellungnahme gebeten und es kam eine automatische Antwort zurück. Darin stand sinngemäß: „Liebes Gericht, wir können Ihrer Mail keine Nummer zuordnen. Schönen Tag noch.“ Das ist ein Statement, nach dem Motto: Eure Rechtsordnung ist uns völlig egal.
Was macht das Gericht in so einem Fall?
Es entscheidet ohne Stellungnahme. Aber so ein Beschluss muss auch zugestellt werden können.
Sie haben beim Landgericht Köln für Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen X erwirkt. Ein Fake-Profil nutzt Namen und Foto des Satirikers, um Desinformation und Hetze zu verbreiten.
Genau. Aber der Beschluss des Gerichts wird erst wirksam, wenn er in Irland zugestellt wird. Darauf warten wir seit Februar. Früher, zu Zeiten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, gab es eine deutsche Adresse von X. Da konnte man sofort zustellen. In den USA haben sich aber die Lobbyisten durchgesetzt und gesagt: „Eine E-Mail-Adresse reicht aus, man kann ja mit uns reden, wir sind interessiert an einem konstruktiven Austausch. Aber Sie können uns nicht zumuten, dass wir in allen EU-Mitgliedsländern einen Briefkasten aufstellen. Es muss ausreichen, wenn es einen in Irland gibt.“
Und da haben Sie den Beschluss eingeworfen.
Ja, aber die Zustellung wurde bislang nicht bestätigt. Und wenn sie zu lange warten, dann gewinnen die den Prozess automatisch. Dann muss der Kläger – der den Rechtsstreit in diesem Fall ja bereits gewonnen hat – alle Kosten tragen, weil die Zustellung scheitert. Das ist kein Rechtsschutz. Der Staat greift ins Leere und wird von den Amerikanern vorgeführt.
Empfinden Sie es als Widerspruch, dass Sie gegen die Plattformen vorgehen, auf denen Sie selbst ein Nutzerkonto haben und präsent sind?
Ich will die Plattformen ja nicht abschaffen, ich will sie anders haben. Ich habe die Hoffnung, dass wir Regeln aufstellen können, die weniger schädlich sind für unsere Gesellschaft. Beim Fernsehen ist es völlig klar: Keine Pornos vor 22 Uhr und keine Werbung in Kinderfilmen. Der Gedanke, dass wir solche Regeln für soziale Medien aufstellen, liegt vielen völlig fern. Warum eigentlich? Medienregulierung hat doch gut funktioniert.
Können Journalisten dazu beitragen, dass es zu solchen Regelungen kommt, oder ist das ein rein juristisches Thema?
Das ist es ganz und gar nicht. Unsere Abgeordneten reagieren nur auf das, was in den Medien Thema ist. Und Medien wählen aus, welche Themen bespielt werden. Deswegen brauchen wir immer wieder Journalisten, die das Thema verstehen und darüber berichten. Ohne Journalisten werden wir hier nicht vorankommen.
Catalina Schröder ist freie Reporterin in Hamburg.