#MeToo und die Kriterien der Verdachtsberichterstattung

Licht ins Dunkle bringen

08.03.2020

Immer wieder berichtet "BuzzFeed News" über sexualisierte Gewalt. Doch trotz #MeToo ist das öffentliche Sprechen und Schreiben über Übergriffe nicht einfacher geworden. Das gilt besonders dann, wenn es konkret wird. Anders als in den USA dreht sich die Berichterstattung in Deutschland eher um das Systemische, weniger über mutmaßliche Täter. Warum sie das für falsch halten und wir eine neue Diskussion über Kriterien und Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung brauchen, beschreiben die beiden BuzzFeed-Redakteurinnen Juliane Löffler und Pascale Müller.

Machtmissbrauch ist keine Privatsache. Warum wir über Kriterien und Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung reden müssen. (Illustration: Francesco Ciccolella)

Wie häufig haben sich Menschen in den vergangenen Jahren über Übergriffe und Gewalt ausgetauscht, weil sie einen Beitrag im Fernsehen gesehen oder einen Kommentar in der Zeitung gelesen haben? Wie oft wurde in Familien und Freundeskreisen, auf der Arbeit und beim Kaffee mit einer Freundin oder einem Freund darüber diskutiert? Sicherlich unzählige Male.

Seit #MeToo, so scheint es, ist es zumindest im Privaten leichter geworden zu sagen: „Ja, mir ist so etwas auch passiert.“ Viel schwieriger aber wird es, wenn die mutmaßlichen Täter öffentlich benannt werden sollen. Nur eine Handvoll Namen ging in Deutschland bisher durch die Medien, und viele scheinen schon wieder in Vergessenheit geraten. Regisseur Dieter Wedel, gegen den seit 2018 ermittelt wird, ist einer der prominentesten von ihnen. Auch Gebhard Henke, ehemals WDR-Fernsehfilmchef und Tatort-Koordinator, dem mehrere Frauen sexuelle Belästigung vorgeworfen hatten, ist vielen noch ein Begriff.

Aber wie viele Menschen haben sich mit den Vorwürfen gegen Siegfried Mauser beschäftigt? Mauser ist der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule. Er hatte eine Sängerin mehrmals sexuell genötigt und wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Woran liegt es, dass in Deutschland so wenige Fälle öffentlich wurden und diese fast alle in der Film- oder Kulturbranche zu finden sind?

Warum hat #MeToo ganze Branchen niemals erreicht? Warum sind viele Namen bis heute nie an die Öffentlichkeit gekommen, anders als etwa in den USA? Betroffene und Journalist*innen in Deutschland sind nicht einfach weniger mutig als in den USA. Aber sie sind mit anderen Herausforderungen konfrontiert. Seit 2017 haben wir bei BuzzFeed News Deutschland über Vorwürfe sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Nötigung in der Landwirtschaft, in der Pflege, der Politik, in Redaktionen und im Gesundheitswesen berichtet. Und immer wieder bewegten wir uns bei unserer Arbeit und Recherche entlang von zwei Herausforderungen, die wir als Grenzen bezeichnen wollen. Diese Grenzen sind unserer Meinung nach ein Grund dafür, dass es in Deutschland oft nicht einfach ist, über #MeToo zu berichten. Die erste Grenze ist eine moralische, die zweite ist eine juristische.

Moralische Grenze

Öffentlich Vorwürfe wegen sexueller Belästigung und Gewalt zu erheben, haftet ein merkwürdiges Stigma an. Gerüchte gehörten nicht in die Öffentlichkeit, das sei Bild-Niveau, eine Hexenjagd: Das sind Argumente, die gegen identifizierende Berichterstattung vorgebracht werden. Es wird so getan, als handele es sich um schmutzige Wäsche, die aus Fahrlässigkeit oder gar bösem Willen in der Öffentlichkeit gewaschen wird, anstatt Probleme „ordentlich“ und „intern“ zu klären. Wie stark das Stigma und die Hemmung sind, öffentlich Anschuldigungen zu erheben und zu verbreiten, kann man derzeit am Fall eines berühmten Galeristen beobachten. Seit Monaten wird im Kulturbetrieb ein anonymer Brief herumgeschickt, in dem schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn erhoben werden. Öffentlich geworden ist davon bisher nichts.

„Auch fast drei Jahre nach #MeToo wollen Menschen lieber übers Systemische sprechen, als über konkrete mutmaßliche Täter. Aber Übergriffe werden nicht vom System verübt, sondern von konkreten Personen.“

Georg Diez schrieb dazu 2017 treffend: „Das Schweigen aber, das sich nun wieder so artifiziell wie absichtsvoll über das legt, was Frauen erzählen könnten, ist bedrückend in seiner reaktionären Routine.“ Auch fast drei Jahre nach #MeToo wollen Menschen lieber übers Systemische sprechen, als über konkrete mutmaßliche Täter. Aber Übergriffe werden nicht vom System verübt, sondern von konkreten Personen.

Diese Haltung gibt es nicht nur bei der Leserschaft, sondern auch in Redaktionen. Etwa wenn uns Journalist*innen berichten, dass sie #MeToo-Recherchen bei großen deutschen Medien auf die Agenda setzen wollen – aber von ganz oben ausgebremst werden. Recherchen zu sexualisierter Gewalt haftet ein Ruf des Unlauteren an. Doch für sie gibt es genauso Leitlinien, Handwerkszeug, professionelle Grenzen, wie für jeden anderen Berichterstattungsgegenstand der Investigation auch. Wir recherchieren nicht aus Skandallust oder Voyeurismus.

Die Personen, über die wir berichten, sind Personen des öffentlichen Lebens. Die mutmaßlichen Übergriffe, die ihnen vorgeworfenen werden, fanden in fast allen Fällen nicht im Privaten statt, sondern in der Fahrschule, in Redaktionen, in einer Arztpraxis. Die Menschen, über die wir berichten, sind mächtig, sozial und finanziell, sie bekleiden öffentliche Funktionen, und sie sind Vorbilder. Es gibt ein öffentliches Interesse daran, wenn sie sich fehlverhalten haben sollen. Es ist eben keine Privatsache, wenn Menschen ihre Funktion und ihre Macht ausnutzen.

„Immer wieder sagen uns Quellen etwa: Es war nicht so schlimm, schildern dann aber strafrechtlich relevante Übergriffe.“

Mutmaßlich Betroffene hingegen haben oft nur über Medien die Möglichkeit, das Machtungleichgewicht zu brechen. Wenn sie öffentlich den Vorwurf erheben, dass sie belästigt oder missbraucht wurden, tragen sie die Beweislast. Da es sich aber oft um Situationen handelt, bei denen es keine Zeugen gibt, haben sie keine Chance, ihre Vorwürfe vor einem Gericht zu beweisen.  Nur in etwa 15 Prozent aller mutmaßlichen Vergewaltigungen erstatten Frauen eine Anzeige. Und nur bei 7,5 Prozent dieser angezeigten Vergewaltigungen kommt es auch zu einer Verurteilung.

Wer öffentlich Vorwürfe erhebt, trägt deshalb ein doppeltes Risiko: Erstens, dass der mutmaßliche Täter nicht bestraft wird. Und zweitens, dass man stattdessen selbst bestraft wird. Eine unserer Quellen musste kürzlich eine Unterlassung vor Gericht abgeben, und damit erklären, dass sie bereits erhobene Vorwürfe nie wiederholen wird. Sie hatte nicht ausreichend Belege, um die mutmaßlichen Übergriffe zu beweisen, es stand Aussage gegen Aussage.

Einzelpersonen haben vor Gerichten kaum eine Chance und gesellschaftlich keine Macht. Presse schon. Im anglo-amerikanischen Journalismus gibt es dafür einen Ausspruch der kein deutsches Äquivalent hat – er ist Anspruch und Aufgabe von (investigativen) Journalist*innen zugleich: „Holding power to account.“ Wir können wie ein Schutzschild sein für Menschen, die keine Chance haben, selbst öffentlich zu sprechen.

Oft bekommen wir vorgeworfen, wir würden die Verantwortung dafür tragen, Personen zu beschädigen. Das ist falsch. Wir spielen dabei eine Rolle. Aber die Verantwortung dafür tragen auch die Personen selber, sowie Arbeitgeber und Gerichte. Wir fällen diese Entscheidung nicht leichtfertig. Es bereitet uns kein Vergnügen oder keine Genugtuung zu wissen, dass die eigene Arbeit anderen Menschen Schaden zufügt, sozial oder finanziell. Wir prüfen deshalb sehr genau, wie schwerwiegend Vorwürfe sind, ob Quellen glaubwürdig sind, ob es ausreichend Belege gibt. Das ist etwas völlig anderes, als auf Gerüchtebasis willkürlich Informationen zu verbreiten. Im Gegenteil: Manchmal haben wir viele Informationen zu Vorwürfen, entscheiden uns aber trotzdem, nicht zu berichten. Auch das gehört zu der Verantwortung, die wir haben.

Wie wir arbeiten

Wir sprechen mit Zweitquellen, mit Angehörigen, Freund*innen, Partner*innen der mutmaßlichen Betroffenen, prüfen Tagebucheinträge und Whatsapp-Nachrichten. Wenn eine Quelle widersprüchliche Angaben macht, entscheiden wir uns, sie nicht zu verwenden. Wir versuchen, all das unserer Leserschaft und unseren Quellen zu vermitteln. 

„Es bereitet uns kein Vergnügen zu wissen, dass die eigene Arbeit anderen Menschen Schaden zufügt, sozial oder finanziell. Wir prüfen deshalb sehr genau, wie schwerwiegend Vorwürfe sind, ob Quellen glaubwürdig sind, ob es ausreichend Belege gibt. Das ist etwas völlig anderes, als auf Gerüchtebasis willkürlich Informationen zu verbreiten.“

Nicht nur die Leserschaft hat Anforderungen an uns. Auch unsere Quellen haben eigene Motive, warum sie mit uns sprechen. Was aber nach der Veröffentlichung eines Artikels passiert, können wir nicht voraussehen. Ob jemand gekündigt wird, seine Zulassung verliert, ob er angezeigt wird, darauf haben wir keinen Einfluss.

Manchmal sind das Konsequenzen einer Veröffentlichung. Manchmal passiert aber auch: nichts. Unsere Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, zu prüfen, Belege zu erbringen – Menschen die Möglichkeiten zu geben, eine Haltung zu einem Thema zu entwickeln. Die Entscheidungen, was das bedeutet, werden woanders getroffen, von Vorgesetzten, von Behörden, von Gerichten. Auch das müssen wir erklären, und trotzdem erleben wir bei den Menschen, die uns Informationen geben oder unsere Recherchen lesen, manchmal Gefühle wie Wut, Trauer oder Enttäuschung.

Rechtliche Grenze

Neben solchen Missverständnissen unserer Rolle gibt es eine zweite Grenze, an der wir uns bewegen: die rechtliche Grenze. Wenn wir zu #MeToo-Fällen recherchieren, bewegen wir uns im Bereich der Verdachtsberichterstattung. Es ist gut, dass es dafür strenge Richtlinien gibt, sonst könnten Gerüchte ungeprüft veröffentlicht werden. Deshalb wägen wir für jeden einzelnen Fall ab: Wie schwer ist der Machtmissbrauch, wie geplant, wie systematisch ist das Vorgehen des mutmaßlichen Täters? Wie schätzen externe Expert*innen die Vorwürfe ein? Diese Bewertung unabhängig vom Erleben der Betroffenen ist sehr wichtig. Immer wieder sagen uns Quellen etwa: Es war nicht so schlimm, schildern dann aber strafrechtlich relevante Übergriffe.

Umgekehrt wenden sich Menschen mit Erlebnissen an uns, die sich so stark in Graubereichen bewegen, dass es schwer für uns ist, über sie zu berichten. Wir müssen deshalb fachlich einordnen können, was die Menschen uns erzählen. Wie definiert man Stalking? Was ist ein Übergriff? Welche ungewollte Berührung ist eine Straftat? Wir diskutieren bestimmte Fragen teilweise über Wochen und Monate in der Redaktion, bevor wir sicher sind, ob und was wir veröffentlichen können. Etwa: Wie viele unabhängige Quellen können wir finden, die angeben, ähnliche Erfahrungen gemacht zu haben? Wie viel Macht hat der mutmaßliche Täter über die mutmaßlich Betroffenen?

„Wer öffentlich Vorwürfe erhebt, trägt deshalb ein doppeltes Risiko: Erstens, dass der mutmaßliche Täter nicht bestraft wird. Und zweitens, dass man stattdessen selbst bestraft wird.“

Ein wichtiger Punkt ist immer die Frage, ob wir identifizierend berichten. Nennen wir den vollen Namen eines Beschuldigten? Oder seine Position? Sagen wir, bei welcher Behörde oder Zeitung eine Person arbeitet und in welchem Stadtteil eine Praxis liegt? Auch hier muss jede Entscheidung individuell getroffen werden. Nennen wir den vollen Namen einer Person, dann kann diese vom zukünftigen Vermieter genauso wie vom Bäcker um die Ecke noch auf sehr lange Zeit mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.

Und wir müssen uns immer wieder fragen, ob das notwendig für die Geschichte ist – und für die Öffentlichkeit. Deshalb kürzen wir manchmal den Namen ab oder nennen nur Details, etwa den Beruf einer Person. Dann ist der Beschuldigte oft immer noch durch das direkte Umfeld identifizierbar, man kann ihn aber zum Beispiel nicht mittels einer Suchanfrage im Internet finden. Auch rechtlich macht das gegenüber vollständiger Anonymisierung einen großen Unterschied. Die Entscheidung, ob wir einen Beschuldigten beim Namen nennen, fällt bei uns zuletzt, nach eingehender Absprache mit unseren Anwälten.

Problem: Verdachtsberichterstattung

Es gibt in Deutschland aber auch einige Regeln, die es manchmal extrem schwierig machen, unsere Informationen zu veröffentlichen oder zu verteidigen. Wie in vielen anderen Ländern auch gilt in Deutschland der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Geht eine beschuldigte Person gegen unsere Berichterstattung vor, kann sie das an jedem beliebigen Gericht in Deutschland machen.

Es gibt vier Gerichtskammern, die besonders dafür bekannt sind, gegen die Presse und für die Beschuldigten oder das Persönlichkeitsrecht zu entscheiden: Hamburg, Frankfurt, Berlin und Köln. Eine weitere Herausforderung: Verdachtsberichterstattung und die sich anschließende Rechtsprechung ist immer eine Abwägungssache. Als Journalist*innen haben wir keinen Katalog, den wir abarbeiten können, um dann sicher zu sein: Diese Recherche ist rechtssicher.

In einem aktuellen Urteil gegen unsere Berichterstattung wird das deutlich. Vor wenigen Monaten veröffentlichten wir eine Recherche aus dem Gesundheitsbereich. Nach wenigen Tagen mussten wir den Text aufgrund einer richterlichen Entscheidung offline nehmen: Die Berichterstattung sei vorverurteilend und anprangernd. In diesem Fall hat uns das Gericht nachteilig ausgelegt, dass wir so viele Vorwürfe und Belege gegen eine Person zusammengetragen haben und somit die Leserschaft nicht zu einem anderen Urteil kommen könne, als dass diese zutreffend seien. Dabei haben wir laut Gericht wichtige Kriterien eingehalten, die für die Verdachtsberichterstattung gelten: Es muss ein öffentliches Interesse geben, es müssen genug Belege recherchiert worden sein und die beschuldigte Person muss ausreichend konfrontiert worden sein, also Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben. All das war gegeben.

Trotzdem dürfen wir bis heute nicht über die Vorwürfe berichten. Das Gericht argumentierte, die Veröffentlichung sei „in dieser Form in den Massenmedien der deutschen Presselandschaft unüblich“. Ein Leser müsse zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass die erhobenen Vorwürfe stimmten, Konjunktiv und Worte wie mutmaßlich oder offenbar seien „rein kosmetische [...] Stilelemente“. Wir haben dagegen Berufung eingelegt, weil wir der Meinung sind, dass ein Gericht uns nicht vorschreiben darf, wie wir eine Recherche aufschreiben – solange wir alle Regeln einhalten. Es ist eine hypothetische Frage, ob ein anderes Gericht anders entschieden hätte. Oder ob das Urteil anders ausgefallen wäre, hätten wir nicht so ausführlich berichtet. Aber für unsere Arbeit ist sie existenziell.

Wenn ein Gericht uns verbietet zu berichten, obwohl wir die Regeln einhalten, dann stellt sich die Frage, wie wir überhaupt berichten können. Medien berichten nicht nur über Recherchen von anderen, über Entscheidungen von Gerichten oder Festnahmen der Polizei, sondern sie recherchieren auch selbst. Wir sind nicht nur Stenografen. Ohne Journalist*innen, die selber recherchieren, wären die Vorwürfe gegen Harvey Weinstein, Kevin Spacey und Larry Nassar vielleicht nie öffentlich geworden. Und die Staatsanwaltschaften hätten nie Anklage gegen sie erhoben. Wenn wir berichten, wollen wir unsere Leserschaft informieren, weil wir glauben, dass der Verdacht und die Hinweise, die wir haben, stark genug sind. Dafür brauchen wir nicht 100 Quellen, aber wenn es 100 sind, müssen wir von ihnen schreiben dürfen.

Genauso wie wir unsere Leserschaft davon überzeugen müssen, dass unsere Berichterstattung legitim und relevant ist, müssen wir dies auch vor Gerichten tun. Und genau wie die Leser*innen können auch Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Je nachdem zum Beispiel, wie sehr sie sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt haben oder auch wie sie das Geschriebene interpretieren. Da spielen auch subjektive Gefühle eine Rolle. So urteilte das Gericht beispielsweise, dass unsere Artikel Aussagen enthalten, „deren inhaltliche Wiedergabe wegen ihres ausführlichen, sehr intimen Bezugs zur Sexualität und den Genitalien der betroffenen Personen in dieser Form in den Massenmedien der deutschen Presselandschaft unüblich ist“. Dem Gericht, so scheint es, geht es hier weniger um mutmaßliche Übergriffe und ob es legitim ist, über sie zu berichten, sondern vor allem darum, dass es als unangenehm empfunden wird, dass wir die mutmaßlichen Übergriffe so konkret beschreiben.

Wir werden weiter dafür kämpfen, dass unsere Recherche wieder online verfügbar sein wird und wir weiter über #MeToo berichten können. Das Urteil in diesem Fall wird Einfluss auf unsere Arbeit und auf unsere Quellen haben. Wir fragen uns, wie wir in Zukunft über Vorwürfe sexualisierter Gewalt berichten können. Wo dieser schmale Grat liegt, an dem wir bisher entlanggegangen sind.    

Juliane Löffler ist BuzzFeed-Reporterin für LGBT* und Feminismus und lebt in Berlin, Pascale Müller ist Reporterin für Politik und sexualisierte Gewalt.   

Newsletter

Cookie Einstellungen

Statistik-Cookies dienen der Analyse und helfen uns dabei zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, indem Informationen anonymisiert gesammelt werden. Auf Basis dieser Informationen können wir unsere Website für Sie weiter verbessern und optimieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz