Das bisschen Überwachung
„Eigentlich müsste die Niederlage des Journalismus in puncto Vorratsdatenspeicherung zu Selbstreflexion führen", sagt Daniel Moßbrucker. Foto: Getty Images / iStockphoto
Über Jahrzehnte machten Journalist:innen gegen die Vorratsdatenspeicherung mobil. Jetzt dürfte die staatliche Datensammlung kommen – doch es bleibt erstaunlich still. Haben sich Medien im KI-Zeitalter endgültig mit Überwachung abgefunden?
Text: Daniel Moßbrucker
16.10.2025
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD über medienpolitische Themen nicht sonderlich konkret ausgelassen. Bei einem Thema aber, welches Journalist:innen und ihre Verbände über Jahrzehnte erzürnt hat, formulierten die Koalitionäre eindeutige Pläne. Im Kapitel über die Sicherheits- und Innenpolitik heißt es: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“ Gemeint ist eine Vorratsdatenspeicherung, mit der drei Monate rückwärts verfolgt werden kann, wer wann mit wem im Internet in Kontakt stand. Nach Jahrzehnten des erbitterten Streits, der Demonstrationen und Gerichtsprozesse, scheint der Weg hin zur Vorratsdatenspeicherung politisch besiegelt. Die Öffentlichkeit scheint das nicht mehr sonderlich zu beunruhigen. Wie konnte das passieren?
Die Vorratsdatenspeicherung ist mehr als nur eine Befugnis, die Sicherheitsbehörden gerne hätten. Sie steht in Deutschland seit Jahrzehnten sinnbildlich für zwei Lager, die sich in Diskussionen um „Freiheit vs. Sicherheit“ diametral gegenüberstehen. Die einen argumentieren, nur mit Datensammlungen über alle Bürger:innen ließen sich Verbrechen in einer digitalisierten Gesellschaft bekämpfen. Die anderen wittern einen Überwachungsstaat, weil die Obrigkeit pauschal Daten über alles und jeden erfasse.
Der lange Kampf des Journalismus gegen diese Maßnahme ist nur zu verstehen, wenn man auf die Anfänge der Diskussion blickt. In Deutschland forderte der Bundesrat erstmals 1996, Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern. Es war eine Zeit, in der Journalist:innen heimliche Telekommunikationsüberwachung erstmals als Bedrohung wahrnahmen. Bis ins Jahr 2007 hinein gab es im deutschen Recht keinen besonderen Schutzstatus für Journalist:innen, wenn sie mit ihren Quellen telefonierten. Die Branche hatte sich zwar über Jahrzehnte für ein starkes Zeugnisverweigerungsrecht und Schutz vor Redaktionsdurchsuchungen eingesetzt, das Telefon aber ignoriert. Überwachung der Telekommunikation galt im Kalten Krieg als normal, doch sie stellte investigative Journalist:innen im analogen Zeitalter nicht vor Probleme. Sie trafen ihre Quellen meist persönlich und erhielten Leaks auf Papier. In den 1990er-Jahren, als Forderungen einer Vorratsdatenspeicherung aufkamen, änderte sich dies. Journalistische Recherche digitalisierte sich und mit ihr die Durchsuchungen. Fahnder nahmen ganze Festplatten ins Visier, sobald Computer in die Redaktionen einzogen. Für den DJV war dies schon 1994 eine „neue Dimension“ für staatliche Ermittler, den Quellenschutz zu untergraben.
Zwei Kriminalfälle des Bundeskriminalamtes zeigten die neue Verwundbarkeit durch Telekommunikationsdaten auf: Das BKA fragte 1995 Daten von ZDF-Reporter:innen und 1998 von einer stern-Journalistin ab, um deren Quellen zu enttarnen und Kriminalfälle aufzuklären. Das BKA stützte sich dafür – juristisch waghalsig – auf ein Gesetz aus dem Jahr 1928.
Durch die Umstellung von analoger Telefonie auf ISDN fielen Verbindungsdaten zunehmend in digitaler Form an, weshalb sie technisch einfacher zu verarbeiten waren. Als ISDN in den 1990er Jahren immer populärer wurde, forderte der Bundesrat, die Daten auf Vorrat zu speichern. Es war der Beginn einer Diskussion, die seit nunmehr drei Jahrzehnten währt. An ihr zeigte sich über die Jahre hinweg, wie sensibel der Journalismus in Deutschland generell für Fragen digitaler Überwachung war.
1998 entlud sich die aufgestaute Empörung über die sich mehrenden Einzelfälle ein erstes Mal. Auslöser war der „Große Lauschangriff“: Die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Helmut Kohl plante, Redaktionen verwanzen zu dürfen, um Straftaten aufzuklären. Als das Gesetz schon fast alle Gremien geräuschlos passiert hatte, wachte der Journalismus auf, die zwei Berufsgewerkschaften mobilisierten ihre Mitglieder, der Spiegel widmete dem Thema eine Titelgeschichte. Eine erfolgreiche Aktion, denn die Journalist:innen lobbyierten erfolgreich für eine Ausnahme vom Lauschangriff.
Fortan begleiteten die zwei großen Berufsgewerkschaften der Journalist:innen argwöhnischer als je zuvor sicherheitspolitische Initiativen – nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 gab es in wenigen Jahren Dutzende. „Sicherheitspakete“, mit denen die Überwachungsbefugnisse von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden massiv erweitert wurden, standen für die Gewerkschaften immer im Verdacht, die Pressefreiheit auszuhöhlen. Sicherheit und Freiheit, die im Kalten Krieg noch einander bedingt hatten, wurden in diesen Jahren politisch zu Gegensätzen stilisiert: War im „Kampf der Systeme“ der Feind im Osten klar erkennbar und die Gefahr ein militärischer Atomkrieg gewesen, konnten die islamistischen Terroristen einfache Bürger sein, die ein unscheinbares Leben als Nachbarn führten. Die Sicherheitsbehörden rechtfertigten dadurch ihr Streben nach umfassender Datensammlung über alle Bürger, wofür die Vorratsdatenspeicherung sinnbildlich stand.
Auf EU-Ebene beschlossen die Mitgliedsstaaten 2006, die Speicherung einzuführen. Weite Teile der Bevölkerung sahen die Pläne kritisch, es kam regelmäßig zu Demonstrationen, zu deren Teilnahme auch die zwei Berufsgewerkschaften der Journalist:innen aufriefen. Der DJV sah durch die Datenspeicherung von Beginn an die „Pressefreiheit gefährdet“ und den Wunsch nach einem „gläsernen Surfer“, wie es schon 2002 im journalist hieß. Auch an Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligten sich die Gewerkschaften.
Heute, rund drei Jahrzehnte nach den ersten Plänen für eine Vorratsdatenspeicherung, wird erkennbar, dass die Snowden-Enthüllungen des Jahres 2013 der Höhe- und Wendepunkt dieser Empörung waren. Der Whistleblower schien genau das zu bestätigen, was Bürgerrechtler:innen und der Journalismus seit jeher befürchtet hatten: dass der Westen im Streben nach Sicherheit die eigenen Werte geopfert hatte und im Schatten der Digitalisierung ein geheimer Überwachungsstaat entstanden war, der die eigenen Bürger:innen auf Orwell‘sche Art ausspionierte. Für den Journalismus weltweit, auch in Deutschland, waren Snowdens Enthüllungen ein Schock. Der journalist widmete dem Thema in der Augustausgabe 2013 19 Seiten.
Eigentlich müsste die Niederlage des Journalismus zu Selbstreflexion führen.“
Der deutsche Journalist Wolf Wiedmann-Schmidt führte ein Interview mit Ewen MacAskill, der Snowden in Hong Kong für den Guardian getroffen hatte. Darin fragte Wiedmann-Schmidt MacAskill, ob er glaube, dass ihr Telefongespräch gerade abgehört werde. Antwort: „Ich bin mir ziemlich sicher, dass das passiert.“ In einem Interview sagte Georg Mascolo, langjähriger Chefredakteur des Spiegel, später Leiter des Rechercheverbunds von NDR, WDR und SZ: „Für alle ausländischen Geheimdienste sind wir im Zweifel vogelfrei.“ Menschen Machen Medien, Zeitschrift der dju, zitierte im November 2013 Hauke Gierow von Reporter ohne Grenzen mit den Worten: „Viele Informanten schweigen nun.“ Gierow war kurz zuvor der erste Referent für Internetfreiheit der NGO geworden, die in den Folgejahren mehrere Prozesse gegen Überwachungsprogramme deutscher Geheimdienste anstoßen sollte.
Das war die Stimmung im Jahr 2013: Die geheimdienstliche Überwachung galt als allgegenwärtig und die negativen Folgen für Quellen als unausweichlich. Die vierte Gewalt war massiv geschwächt, ihre Kritik- und Kontrollfunktion gegenüber dem eigenen Staat grundsätzlich infrage gestellt. Wie sollten investigative Journalist:innen noch Quellen finden, wenn der Staat über jede Kommunikationsverbindung im Bilde war? Wieder waren es Gerichtsprozesse um die Vorratsdatenspeicherung, mit denen die größere Diskussion über Sicherheit versus Freiheit geführt wurde. Als Gefahr für die journalistische Autonomie galt in diesen Jahren vor allem der eigene, deutsche Staat.
Heute, ein gutes Jahrzehnt nach Snowden, zeigt die weitgehende Ignoranz gegenüber der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung, dass sich die Wahrnehmung einer Bedrohung offensichtlich verändert hat. Wie schon beim „Erwachen“ des deutschen Journalismus in den 1990er Jahren scheinen mehrere, voneinander relativ unabhängige Entwicklungen in den Jahren nach Snowden einen schleichenden Wandel einzuleiten.
Erstens digitalisierte sich der Journalismus vollständig. „Digitale Recherche“ sagt niemand mehr, sie ist immer digital. Die nötigen Tools passten sich immer besser in den Redaktionsalltag ein. Dies galt auch für Möglichkeiten, der Überwachung technisch zu trotzen: In den 2000er Jahren bis in die Snowden-Zeit hinein war es nur einer Elite vorbehalten, mit komplizierten Verfahren Festplatten oder E-Mails zu verschlüsseln. Heute ist ein Ende-zu-Ende-verschlüsselter Messenger wie Signal Standard auf den Smartphones investigativer Journalist:innen.
Zweitens hat der Journalismus an sich selbst beobachtet, dass die Weltuntergangsprognosen aus der Snowden-Zeit in ihrer Radikalität nie eintraten. Zunehmende Überwachung beeinflusst journalistische Arbeit zwar tendenziell negativ, insbesondere durch die gestiegenen Technikkosten und Zeitaufwände, um Recherchen abzusichern. In Einzelfällen ist es auch wahrscheinlich, zeigen neuere Forschungsergebnisse, dass Quellen vorsichtiger werden im Kontakt mit Journalist:innen. Ein kollektives Versiegen von Informant:innen hat es aber in Deutschland nicht gegeben. Wer es dennoch weiter propagiert, wirkt aktivistisch – und das wollen Journalist:innen eher nicht.
Drittens haben sich die innen- und geopolitischen Rahmenbedingungen seit Beginn der 20er Jahre fundamental geändert. In der Coronapandemie war es die eigene Regierung, die eine kriselnde Wirtschaft retten musste, von der wiederum die Medienbranche über den Werbemarkt abhängt. Mit Russlands Angriff auf die Ukraine gewannen Themen Konjunktur, die man eigentlich nur noch aus Geschichtsbüchern über den Kalten Krieg kannte: Die Bundesrepublik fürchtete wieder einen Angriff aus dem Osten, Aufrüstung wurde zum politischen Gebot der Stunde, im Inland wurden ausländische Spione an Militäreinrichtungen gesichtet. Der Rechtfertigungsdruck liegt nun nicht mehr bei denen, die für den BND oder die Verfassungsschutzämter mehr Befugnisse fordern, sondern bei jenen, die deren Befugnisse juristisch-politisch bekämpfen.
Viertens wirkt es in unserer hypervernetzten Gesellschaft für eine Mehrheit der Journalist:innen wohl zunehmend irrsinnig, sich gegen staatliche Datenerhebung zu wehren. Sie selbst zählen im Internet zu eifrigen Überwachern, nämlich ihrer eigenen Leser:innen. Außerdem füttern auch Journalist:innen intransparente KI-Systeme ausländischer Unternehmen bereitwillig mit sensiblen Recherchedaten. Da scheint es für viele Journalist:innen gestrig und scheinheilig zu sein, weiterhin gegen staatliche Überwachungsmaßnahmen zu wettern. Außerdem scheinen die Gründe für ihre Einführung oft stichhaltig zu sein. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist es vor allem der Kampf gegen Kindesmissbrauch. Wer will schon dagegen sein?
Man kann die genannten Entwicklungen und Argumente kritisch sehen. Absoluten Schutz vor staatlicher Überwachung gibt es nicht, auch nicht mit modernster IT-Sicherheit. Dies haben die Pegasus-Enthüllungen 2021 gezeigt, durch die klar wurde, dass private Firmen im Staatsauftrag massenhaft Smartphones hacken, um die Besitzer:innen – häufig Journalist:innen – auf Schritt und Tritt zu durchleuchten. Die Firmen nutzen dafür unbekannte Software-Schwachstellen, gegen die sich Menschen schlichtweg nicht schützen können. Um die IT-Sicherheit deutscher Medienhäuser ist es, auch dies zeigen neuere Forschungsergebnisse, eher dürftig bestellt. Auch der potenzielle Missbrauch einer deutschen Bundes- oder Landesregierung bleibt bestehen. Gerade in Zeiten, in denen mit der AfD eine Partei der Regierungsverantwortung näher kommt, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeschätzt wird.
Wahrscheinlich setzt eine Debatte reflexartig ein, sobald das zuständige Innenministerium einen Entwurf für die Vorratsdatenspeicherung vorlegt. Die Diskussion dürften eingefleischte Gegner und Befürworter führen, die Mehrheit der Journalist:innen dürfte sie ignorieren. Dabei müsste die Niederlage des Journalismus in puncto Vorratsdatenspeicherung – anders kann man es angesichts des jahrzehntelangen Kampfes nicht sagen – eigentlich zu einer Selbstreflexion führen. Was bedeutet es im zweiten Viertel des 21. Jahrhunderts, journalistische Autonomie digital abzusichern? Digitalisierung heißt Datafizierung, Daten ermöglichen Überwachung. Ist es wirklich unzeitgemäß, sich weiterhin gegen Überwachung zu engagieren?
Es gäbe zwei Projekte, deren Einfluss für die journalistische Praxis so groß wäre, dass er jeden Streit über Einzelgesetze niedlich aussehen ließe. Eines bezieht sich auf den Quellenschutz. Quellenschutz heißt in Deutschland paradoxerweise, dass Journalist:innen vor Überwachung geschützt sind, nicht ihre Quellen. Die Logik entstammt der analogen Zeit: Schwiegen Journalist:innen vor Gericht und blieb ihr Redaktionsgeheimnis gewahrt, galt eine Quelle als sicher, weil es verräterische Datenspuren – wie im Digitalen – schlichtweg nicht gab. Dies änderte sich durch den technischen Fortschritt schleichend und kehrte sich sogar ins Gegenteil um. Heute dürfen Journalist:innen vor Gericht zu fast allem schweigen, aber in einigen Fällen kann dann mit ihren Kommunikationsdaten das belegt werden, was sie verschweigen wollten. Die Technik entwickelt sich stetig weiter, das Recht seit Jahrzehnten nicht mehr. Es wäre dringend an der Zeit, die juristische Logik anzupassen.
Ein zweites bezieht sich auf Transparenz. Der deutsche Journalismus stellt das Informationsmonopol der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste seit Jahrzehnten nicht ernsthaft infrage. Journalist:innen haben noch nie initiativ gefordert, zu erfahren, wann sie überwacht wurden und in welchen Datenbanken sie auftauchen. In Australien gibt es mittlerweile Ombudsleute der Journalist:innen, die vor der geplanten Überwachungsmaßnahme einer Sicherheitsbehörde angehört werden müssen. Im deutschen Recht hingegen gibt es nicht einmal spezielle Auskunftsrechte für Sicherheitsbehörden, obwohl Reporter:innen erwiesenermaßen als besonders gefährdet gelten, überwacht zu werden. Eine erstaunlich offensichtliche Schieflage für eine Profession, die von sich behauptet, politische Fehlentwicklungen und Missstände aufzuspüren.
Daniel Moßbrucker arbeitet als Journalist und Trainer für digitale Sicherheit.