Corona

Das Desaster der Kommunikation zur Soforthilfe

22.04.2020

Der Wirtschaftswissenschaftler Jan Lies lehrt Unternehmenskommunikation an der FOM Hochschule Dortmund. Er sagt: Politik und Redaktionen müssen detaillierter über die Regelungen der staatlichen Zuschüsse informieren. Dazu gehören die Bewilligungsregeln und etwaige Rückzahlungsmodalitäten. Sonst drohe massenhafter Subventionsbetrug.

Dr. Jan Lies ist Professor für BWL an der FOM Hochschule in Dortmund.


Kommentar von Jan Lies Spätestens seit das Coronavirus in Italien für apokalyptische Bilder aus überfüllten Krankenhäusern und leergefegten Einzelhandelsfilialen sorgte, überschlugen sich hierzulande die Medien. Gebetsmühlenartig werden seitdem Tipps wiederholt, wo, wie, wieviel Soforthilfen, Fördergelder oder Kredite zu bekommen sind. Dass staatliche Soforthilfe an Regeln gebunden ist und nur krisenbedingte Liquiditätshilfen sind, erklärt die Politik nur zögerlich – und findet sich auch in vielen Publikumsmedien kaum oder gar nicht. So machen sich Medien zum Teil zu Erfüllungsgehilfen einer Wirtschaftspolitik, die viele Politiker vor allem zur Profilierung auf Kosten der Steuerzahler nutzen.

Medien als verlängerter Arm der Sozialpolitik? Mit der Verbreitung des Virus spaltete sich die Unternehmenswelt. Der eine Teil hat Sonderkonjunktur: Anbieter von Lebensmitteln, bestimmten Gebrauchsgütern, Medikamenten oder Hygieneprodukten gehören zu den Glückskindern. Ein anderer Teil kämpft ums Überleben: Vor allem Gastronomie, Tourismus und viele Einzelhändler gehören zu den Verlierern der Corona-Krise. Deshalb gilt ein zentrales Interesse der Medien den Hilfsprogrammen, insbesondere denen von Bund und Ländern. Ein Füllhorn des Geldsegens wird in Form von Kurzarbeitergeld, Soforthilfen, verbilligten Krediten und Moratorien über die Wirtschaft ausgeschüttet. So scheint es. Und Medien erklären, wer wie viel Geld bekommt, und wie man es bekommt. Und offenbar kann der Weg zum angeblichen Geldsegen nicht häufig genug kommuniziert werden. Dabei heißt es bisweilen: „Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.“ Das ist sachlich nicht nur falsch. Der Tenor solcher Berichte fördert auch eine Goldgräberstimmung und Kultur des Abgreifens. Längst sind die Glückritter unterwegs und füllen Antrag über Antrag aus.

Fluch und Segen der Digitalisierung Die Ämter prüfen derzeit die Anträge bestenfalls stichprobenweise. So werden Anträge vielerorts buchstäblich über Nacht per digitalem Knopfdruck bewilligt, und das Geld landet ungeprüft innerhalb weniger Tage auf dem Konto. Für Unternehmen, denen die Soforthilfen zustehen und sie wirklich benötigen, ist das vielleicht ein Beitrag, um deren Überleben zu sichern. Doch viele Steuerberater schlagen die Hände über den Kopf zusammen und weigern sich in vielen Fällen, die Anträge für ihre Mandanten auszufüllen. Sie erkennen das strukturelle Problem von Soforthilfen. Das Problem ist mindestens zweigeteilt: Der erste Teil des Problems besteht in der politisch vielleicht gut gemeinten, aber aus wirtschaftlicher Sicht verfehlten Geschwindigkeit der Soforthilfen. Wenn schon zwei oder drei Wochen Kontaktsperre dazu führen, dass Unternehmen in die Existenzkrise rutschen, ist vielfach davon auszugehen, dass schon vor der Krise nicht nachhaltig gewirtschaftet wurde.

Die Stunde der Geschenkepolitik Der zweite Teil des Problems besteht in der Kommunikation der bewilligten Gelder. Je nach Fördertopf sind die Soforthilfen an mehr oder weniger klare Regeln gebunden - und sind sowieso steuerpflichtig. Solche Regeln gibt es wohl bei allen Sofortprogrammen, schlagen aber im Wesentlichen nicht in der Publikumsberichterstattung durch. Wie die Bedürftigkeit nachzuweisen ist, scheint der Politik im Detail nur nach und nach klar zu werden. „Unklare Zuschussbedingungen kombiniert mit einem latenten Rückzahlungsanspruch“, beschreiben Steuerberater in sozialen Medien derzeit die Situation. Jedenfalls aber müssen Unternehmen ihre Förderbedürftigkeit nachweisen.

Medial geförderter Subventionsbetrug Auf der Rückseite der Bescheide verschriftlichen die Ämter im schnell überlesenen Steuerdeutsch die Bedingungen der Bewilligung. Sie leiten damit eine post-coronale Krise ein, die sich nun anbahnt. Dort heißt es etwa: „Die Finanzhilfe ist zurückzuerstatten, wenn der Bescheid aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde (…) oder andere Fördermaßnahmen einzeln und/oder zusammen zu einer Überkompensation führen.“ Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Dass im Moment vor allem über die Wege zum Geld, aber nur wenig über die Kriterien von Soforthilfen berichtet wird, zeigt eine mangelnde Ethik- und Wirtschaftskompetenz. Unternehmen begehen Eingehungs- und Subventionsbetrug, wenn sie diese Regeln ignorieren. Über Betrugsfälle informieren inzwischen auch die zuständigen Ministerien an erster Stelle. Damit ist dann auch klar, dass der Staat viele jetzt bewilligte Mittel mit der Prüfung der Steuererklärungen 2020 zurückfordern muss. Erst hier wird der Nachweis geführt, dass Unternehmen das Geld wirklich gebraucht haben, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Anzunehmen ist: Der Staat und damit die Steuerzahler werden vielfach vergebens auf die Rückforderungen warten, weil das Geld längst ausgegeben wurde oder die Soforthilfe die ohnehin drohende Insolvenz nicht abwenden konnte. Die aktuelle Politik und die unkritische Haltung der Medien begünstigen die wohl größte Welle des Subventionsbetrugs in Deutschland, die sich derzeit anbahnt. Redaktionen müssen hier mehr leisten als Hofberichterstattung einer aktionistischen Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Dr. Jan Lies ist Professor für BWL an der FOM Hochschule in Dortmund. Er lehrt insbesondere Unternehmenskommunikation und Marketing.

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